Nach dem Tod des Anton Taulow Ritter von Rosenthal ist Johann Graf von Barth – Barthenheim, Ritter des Johanniterordens, k.k. Niederösterreichischer Regierungsrat, k.k. wirklicher Kämmerer, etc. in Folge niederösterreichischen Präsidialdekretes vom 30. Mai 1845 zum provisorischen Präsidenten der Konsistorien ernannt worden. Er erhielt die Hofratswürde, ist aber noch im selben Jahr von seinen Dienstleistungen als provisorischer Präsident enthoben worden.

Er ist möglicherweise mit Johann Baptist Ludwig Ehrenreich Graf von BARTH-BARTENHEIM, geboren am 05. 03. 1784 in Hagenau/Elsass, gestorben am 22. 06. 1846 in Wien, ident. Dieser absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau und Göttingen, war ab 1804 im österreichischen Staatsdienst (Regierungsrat in Niederösterreich) und verfasste zahlreiche juristische Werke

Zum wirklichen Präsidenten wurde am 1. November 1845 Andreas Graf von Hohenwarth zu Gerlachstein ernannt.

 

Quellen und Literatur (Auswahl):

  • Grundbuch respective Personal-Stand des k.k. evang. Oberkirchenrathes Augsburger und Helvetischer Confession.

 

Weblinks (Auswahl):