Das Bedenkjahr 1988 hat die Erinnerung an eine Persönlichkeit wieder aufgefrischt, die durch dreizehn Jahre als Präsident des Evangelischen Oberkirchenrates in Wien für die Neuorientierung der evangelischen Kirche in Österreich verantwortlich gewesen ist. Es waren dreizehn Jahre, die von zahlreichen Problemen äußerlicher und innerlicher Art geprägt waren. Dr. Wolfgang Hase hat im Jahr 1925 seine Funktion als Präsident des Evangelischen Oberkirchenrates in Wien deshalb zurückgelegt, weil die Generalsynoden nicht seinen Vorstellungen über die Art folgen wollten, wie die Eingliederung der Evangelischen Kirche in den kleinen „Rest-staat“ Österreich erfolgen sollte. Unter den Synoden gab es nämlich sehr überzogene Vorstellungen davon, wie die Fesseln des alten Protestantenpatentes von 1861 endlich abgestreift werden könnten und wie die Kirche zur vollen Freiheit zu gelangen vermochte. Hase hat demgegenüber versucht, einen Weg des Ausgleichs und der kleinen Schritte zu gehen. Weil sein Weg nicht akzeptiert wurde, schied er aus dem Amt. Nach der Kirchenverfassung kam es der Bundesregierung zu, den neuen Oberkirchenratspräsidenten zu bestellen. Auf seine Bewerbung hin wurde der Richter Dr. Viktor Capesius zum Oberkirchenratspräsidenten bestellt.

Capesius zählte zu jenen Siebenbürgern, die für die Geschichte der österreichischen evangelischen Kirche von besonderer Bedeutung gewesen sind. Er wurde am 9. Dezember 1867 in Hermannstadt geboren. Sein Vater übersiedelte bereits im Jahre 1869 nach Wien, wo er eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnete. Hand in Hand damit entfaltete er auch eine reiche kirchliche Tätigkeit: Er war als Presbyter der Wiener evangelischen Pfarrgemeinde, als Seniorats- und Superintendentialkurator tätig. Wenn sein Persönlichkeit auch nicht immer ganz einfach zu ertragen war und er immer wieder zu Gegensätzen Anlaß gab, so ist doch festzustellen, daß Rechtsanwalt Dr. Capesius wesentlichen Anteil daran hatte, daß sich der österreichische Protestantismus auf dem Weg vom 19. ins 20. Jahrhundert gegenüber Organisationsformen der Vergangenheit emanzipieren konnte und neue Wege zu finden vermochte, die die kirchliche Verkündigung intensivierten

Capesius vermochte auch große Erfolge bei der Verbesserung der öffentlichen SteIlung des Protestantismus zu erwerben. In einem aufsehenerregenden Verfahren vor dem Reichsgerichtshof hat er im Jahr 1903 wesentliche Rechte der österreichischen Protestanten sichern können. In mehreren Petitionen an den Reichstag hat Dr. Capesius auf die besondere Situation der österreichischen Minderheitskirche aufmerksam gemacht, die nach der Los-von-Rom-Bewegung durch heftige Gegensätze in vielen Fällen schwer bedrängt wurde

So war also der Name Capesius in den Kreisen der evangelischen Kirche in Österreich nicht unbekannt, und es war kein Wunder, daß man Viktor Capesius, der 1925 Oberkirchenratspräsident wurde, mit Freude begrüßte. Freilich war damals seine Amtszeit – wie schon gesagt – nicht sehr lange. In diese Amtszeit fielen die Veränderungen in Österreich, die seit dem Jahre 1933 auch die evangelische Kirche belasteten. Capesius hatte als Präsident der Kirchenbehörde auch und vor allem die Aufgabe, das, was die Synoden in den Jahren 1925 und 1931 beschlossen hatten, also eine neue Kirchenverfassung mit einem Vorschlag für die Novellierung des Protestantenpatentes, der Regierung zu unterbreiten und deren Genehmigung herbeizuführen. Dabei ist zu bedenken, daß der Oberkirchenrat selbst eine gewissermaßen staatliche Behörde war. Capesius stand im Rang eines Sektionschefs und gehörte dann seit Erlassung der Verfassung von 1934 auch dem Staatsrat an. Das bedeutet freilich nicht, daß die staatlichen Behörden diesem Oberkirchenrat mit großem Wohlwollen entgegengekommen sind. So wurde alles, was der Oberkirchenrat tat, von zwei Seiten her mit einem gewissen Mißtrauen betrachtet. Auf der einen Seite waren es die Pfarrer und Gemeinden, die damals zunehmend deutschnational eingestellt waren, die jeden Schritt des Oberkirchenrates, der nicht auf eine Verstärkung der Bindung zu den deutschen evangelischen Kirchen hinauslief, mißtrauisch quittierten, und auf der anderen Seite war es die Regierung und waren es die Politiker, die eine solche Position bekrittelten, wenn sie sich zu sehr einer deutschnationalen Haltung annäherte

War das Halten des Gleichgewichtes schon zwischen 1925 und 1933 nicht ganz leicht, so wurde es nach 1933/34 vollends zu einer nicht mehr zu erfüllenden Aufgabe. Bundeskanzler Dr. Engelbert DolIfuß hatte eine Verfassung ausarbeiten lassen, die die demokratischen Grundsätze ablehnte und als grundlegende Ideologie die katholische Soziallehre angenommen hat. Das bedeutet, daß alle jene, die nicht auf dem Boden dieser katholischen Soziallehre standen oder zu stehen vermochten, von vorneherein nicht als staatstragende Teile der Bevölkerung angesehen worden sind. Das galt einerseits von jenen Sozialdemokraten, die aus der Kirche ausgetreten waren, andererseits von den Protestanten überhaupt. So wurde die Stellung der Evangelischen auch vom Staat her nicht erleichtert, und zwar auch deshalb nicht, weil eine Anzahl ihrer Gemeindeglieder und Pfarrer in unterschiedlicher Weise in die Ereignisse vom Juli 1934 verwickelt waren, während derer DolIfuß ermordet worden ist. Diese Nähe zum Nationalsozialismus, die mancher Österreicher erklärterweise aussprach, belastete die Stellung der Kirche sehr

Viele in der Kirche Tätige suchten nach jemandem, der die Anliegen des Protestantismus ohne Rücksichtnahme vertreten könnten und auch der Autorität des Oberkirchenrates entgegenzutreten vermochte. Man wählte auch bewußt einen Geistlichen zum „Vertrauensmann“. Es war der Superintendent der Wiener Diözese und Pfarrer in Villach Dr. Johannes Heinzelmann. Als die Regierung die Bezeichnung „Vertrauensmann der Evangelischen Kirche“ untersagte, wurde er als „Vertrauensmann der Superintendenten“ bezeichnet. Von ihm erwartete man, daß er die selbständige Position der Kirche ausbaue und betone. Dabei zeigte es sich aber, daß Capesius, der seine Aufgabe als Oberkirchenratspräsident mit äußerster Korrektheit und mit größtmöglichem Engagement führte, und Heinzelmann gar nicht so weit voneinander entfernt waren. Es war vielmehr so, daß sich beide nach mancher Richtung hin ergänzen konnten, weil ein öffentliches Auftreten dem als Staatsbeamten geltenden Capesius doch zum Teil verwehrt war

Das Ende der Tätigkeit als Oberkirchenratspräsident brachte dann den Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938. Bundeskanzler Dr. Schuschnigg, der an sich absolut antievangelisch eingestellt war, versuchte durch eine Volksabstimmung die Situation für seine Regierung zu retten. Auch der Oberkirchenrat sollte – wie fast alle anderen Einrichtungen im Lande (sogar die oppositionelle sozialdemokratische Partei) ¬eine positive Stellungnahme zugunsten dieser Volksabstimmung abgeben. Capesius tat dies mit seinen Räten im Oberkirchenrat. Als die Volksabstimmung abgesagt wurde, stürmte eine Gruppe von Verantwortlichen der Kirche in den Oberkirchenrat und bewog den Präsidenten und die beiden hauptamtlichen Räte, sofort ihre Tätigkeit aufzugeben. Sie wurden nach wenigen Tagen beurlaubt und zum nächsten Monatsersten in den dauernden Ruhestand versetzt

Bei dieser Gelegenheit hat der damalige Unterrichtsminister Oberkirchenratspräsident Sektionschef Dr. Viktor Capesius für dessen Amtsführung die höchste und vollste Anerkennung ausgesprochen

Und es geziemt denen, die heute auf die Jahre des österreichischen Protestantismus der Ersten Republik zurückschauen, einen solchen Dank anzuerkennen und gebührend weiterzusagen. Es ist Capesius durch seine ausgezeichnete Kenntnis der rechtlichen Situation, durch seine korrekte Amtsführung und durch seine Güte und Einsicht, auch in die Probleme der Pfarre und ihres Standes, tatsächlich gelungen, dieser Kirche eine ganze Reihe von Auseinandersetzungen und Problemen zu ersparen

Capesius hat den Umgang und die Kränkungen, die er zu erfahren hatte, schweigend zur Kenntnis genommen. Die Treue zu Osterreich und die Liebe zu seiner evangelischen Kirche haben ihn auch nach 1945 nicht mehr aus seiner Ruhe hervortreten lassen. Er ist hochbetagt am 3. März 1953 in Wien verstorben.

Gustav Reingrabner: Eine Wolke von Zeugen – Viktor Capesius
Aus: Glaube und Heimat 1990, S.40-42.