Als Folge der Märzrevolution von 1848 war mit der Pillersdorf’schen Verfassung erstmals in der österreichischen Geschichte volle Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiert und den gesetzlich anerkannten christlichen Glaubensgemeinschaften das Recht der freien Religionsausübung in Aussicht gestellt worden. Diese Verfassung wurde zwar binnen kürzester Zeit wieder sistiert, doch für die seit dem Jahr 1781 bloß tolerierten evangelischen Christen – amtlich als „Akatholiken“, also als Nicht-Katholiken, bezeichnet – blieben die Forderungen nach Glaubensfreiheit und konfessioneller Gleichberechtigung sowie das Bemühen um die Zuerkennung des Rechtes, innerkirchliche Angelegenheiten selbst regeln zu können, aufrecht.

Von Ernst Petritsch

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