Grundlegung und Geschichte

Seelsorgerliche Begleitung von Gefangenen ist in der Bibel mehrfach grundgelegt, vor allem durch Matthäus 25. In Österreich wurden die Gefängnisse bereits vor dem 2. Weltkrieg von evangelischen Pfarrern besucht. Seit 1942 war es in Wien Pfarrer Johann Rieger, der zuerst zahlreiche politisch Gefangene bis zu ihrer Hinrichtung betreute und bis 1969 die weiterhin bedeutende Arbeit fortsetzte. In den 1970er Jahren wurde der Strafvollzug grundlegend reformiert, was auch eine Professionalisierung der seelsorgerlichen Bemühungen zur Folge hatte. Seither wurden in Wien (1969), Graz (1977) und Niederösterreich (2003) eigene Pfarrstellen mit Beauftragung der Gefangenenseelsorge gegründet, in den anderen Diözesen wird zum Teil die Gefangenen- mit der Krankenhausseelsorge als „Anstaltsseelsorge“ geübt oder nebenamtlich in Verbindung mit einem Gemeindepfarramt. Neben Gottesdienstangeboten bilden vor allem die Einzelgespräche mit Gefangenen (auf deren Wunsch gemäß StVG § 85), Haftentlassenen und Angehörigen einen wesentlichen Beitrag der Evangelischen Kirche in den Justizanstalten.

Im Jahr 2008 wurde von der Generalsynode eine Erklärung „Dem Neubeginn eine Chance geben“ verabschiedet, die auch dem schuldig Gewordenen eine Zukunftsorientierung ermöglichen will.

Zugang

Gefängnisgespräch
Gefängnisgespräch

Die unbefangene, vorurteilslose und zweckfreie seelsorgerliche Begegnung ist durch Beichtgeheimnis so geschützt, dass gerade in der totalen Institution der Mensch immer im Vordergrund steht.

Daher ist es gerade in der Untersuchungshaft ist es auch Aufgabe der Seelsorge, die Unschuldsvermutung ernst zu nehmen und überall dort zu formulieren und einzufordern, wo diese im System des Strafvollzugs vernachlässigt wird. In der Strafhaft und im Maßnahmenvollzug der psychisch beeinträchtigten Personen (§ 21 [1] und [2] – „geistig abnorme Rechtsbrecher“) ist das rechtskräftige Urteil zwar anzuerkennen, zieht jedoch nach sich, den Menschen mit all seinen Fähigkeiten und Ressourcen wahrzunehmen. Nur über diesen Weg kann auch ein Straftäter sich mit dem Urteil oder der Sicht und der Verletzung der „Opfer“ auseinandersetzen, Trauer fühlen und im geschützten Rahmen ausdrücken. Der Weg der Konfrontation mit der Straftat hat somit zum Ziel eine Versöhnungsarbeit und Integration des Versagens in die eigene Lebensgeschichte zu vollziehen.

Projekte

Mehrere Anliegen der Evangelischen Gefängnisseelsorge sind mittlerweile als Projekte umgesetzt worden, andere werden mittelfristig geplant.

  • Aus- und Fortbildung für Gefängnisseelsorger (ökumenisch, interreligiös)
  • Charity-Aktivität: „Gefängnislauf“ EV.ANG (=“EVangelisch für ANGehörige“), vgl. https://www.evang-wien.at/sites/www.evang-wien.at/files/2018_folder_gefaengnislauf.pdf
  • Angehörigenarbeit (mit spezifischem, justizunabhängigem Ansatz)
  • Plattform und Arbeitsschwerpunkt „Strafrechtsethik“, gemeinsam mit der Evang. Akademie Wien, vgl.
  • Veranstaltungen, Studientage, Publikationen

 

Von Matthias Geist

>>> Literatur