Geboren am 24. Juli 1810 in Agnetheln, Siebenbürgen.
Gestorben am 6. Februar 1884 in Wien.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft am reformierten Kollegium Marosvásárhely eröffnete Conrad Schmidt 1834 in Hermannstadt, Siebenbürgen, eine Rechtsanwaltskanzlei und übernahm bald öffentliche Ämter in der Nation der Siebenbürger Sachsen. Z.B. wurde er als Deputierten zum Landtag des Landes Siebenbürgen nach Klausenburg und zum ungarischen Reichstag nach Pest entsandt. Nach der Eroberung Hermannstadts durch die Ungarn während der revolutionären Bewegung von 1848 fungierte er kurze Zeit als Polizeidirektor seines Wohnortes.
Nach 1848 trat er in den Staatsdienst ein. 1863 wurde ihm die Funktion des “Sachsengrafen” (= Vertreter des Königs und Leiter der sächsischen Nation) und des “Königsrichters” (= nach siebenbürg. Ordnung das höchste Amt in einem der Bezirke) übertragen. Der auf Lebzeiten gewählte Sachsengraf wurde nach dem Ausgleich 1868 (Verschmelzen Siebenbürgens mit Ungarn) zwangsweise pensioniert und vom ungarischen Ministerium des Inneren seiner Würde entkleidet.

Conrad Schmidt ging daraufhin nach Wien und widmete sich von nun an kirchlichen Dingen. Er trat in das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde Wien ein und wurde 1872 Kurator.

Mit allerhöchster Entschließung vom 15. November 1874 (Min.Erl. vom 21. Nov. 1874, Z. 676/C.U.M.) ist er unter gleichzeitiger Verleihung des Titels und Charakters eines Sektionschefs zum Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B. ernannt worden.
Weiters wurde als lebenslängliches Mitglied in das Herrenhaus berufen und als Kommandeur des Leopold-Ordens (welchen er schon in den 60er Jahren erhalten hatte) in den Freiherrenstand mit dem Prädikat „von Altenheim“ erhoben.

 

Siehe auch:

 

Quellen:

  • Grundbuch respective Personal-Stand des k.k. evang. Oberkirchenrathes Augsburger und Helvetischer Confession.

 

Weblinks (Auswahl):