Geboren am 9. Dezember 1867 in Hermannstadt
Gestorben am 3. März 1953 in Wien

Jurist, Oberkirchenratspräsident

Viktor Capesius hat Jus studiert, ist Richter in Neunkirchen (Niederösterreich), später am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien und schließlich Rat am Oberlandesgericht in Wien gewesen. Einblick in das kirchliche Leben erhielt er durch seine Tätigkeit als Presbyter der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Wien.

Nach dem Rücktritt von Wolfgang Haase wurde er am 8.April 1925 zum Präsidenten des Oberkirchenrates bestellt und zum Sektionschef ernannt.

Neben einer Fülle von Verwaltungstätigkeit gelang ihm die Erweiterung der Pensionskasse zu einer Krankenunterstützungskasse, er erreichte eine wesentliche Erhöhungen des Staatsunterstützungspauschales, Pfarrkindern konnte Erziehungsbeihilfe gewährt werden, eine neue Prüfungsordnung für Theologen und Lehrpläne für den Religionsunterricht kamen zustande.

Bei Ökumenischen Versammlungen, wie zum Beispiel, bei zahlreichen Tagungen des Fortsetzungsausschusses der Ökumenischen Bewegung für praktisches Christentum, 1929 auf dem 2. Lutherischen Weltkonvent in Stockholm und 1930 bei der 400-Jahrfeier der Augustana, aber auch beim 2. Kirchentag in Königsberg und bei Sitzungen der Europäischen Zentralstelle für kirchliche Hilfsaktionen, hat er die Evangelische Kirche in Österreich erfolgreich vertreten.

Während seiner Präsidentschaft fanden die beiden Synoden 1925 und 1931 statt. Er leistete einen großen Teil der Vor- und Nacharbeit, bemühte sich um die staatliche Anerkennung der 1931 beschlossenen Kirchenverfassung und war führend, jedoch vergeblich, bei Bestrebungen um die Novellierung des Protestantenpatentes tätig.

In den Jahren 1934 bis 1938 hatte er als hoher Staatsbeamter und zugleich erster Mann der Evangelischen Kirche in Österreich einen schweren Stand. Als er in den Staatsrat berufen wurde, hat er oft seinen, den evangelischen Standpunkt unbeugsam vertreten. Nach dem „Anschluss“ wurde er von kirchlicher Seite verabschiedet.

 

Siehe auch:

 

Weblinks (Auswahl):

 

Literatur:

  • Amtsblatt 1953, 3. Stück, S. 15.