Gegenüber den früheren Regelungen stellt das „beneficium emigrandi“ eine „Wohltat“ dar, was nicht darüber hinweg täuschen darf, dass diese Bestimmung in Wirklichkeit erhebliche Belastungen für die dadurch Betroffenen darstellte – sie hatten ihr Vermögen aufzugeben, meist eine Sondersteuer zu entrichten und anderswo, also meist doch eine größere Strecke Weges von der bisherigen Heimat entfernt, eine neue Existenz unter Nachbarn aufzubauen, deren Mentalität – trotz der gemeinsamen Konfession – keineswegs zur Gänze ihrer eigenen entsprach.

Da König Ferdinand I. bei den Bestimmungen von 1555 für die habsburgischen Länder jede Ausnahmeregelung verhindern konnte, standen hier die Bekenner der Augsburgischen Konfession – nach der Aufhebung oder dem Erlöschen einiger ihnen verliehener Privilegien – vor der faktischen oder rechtlichen Notwendigkeit, entweder zu konvertieren oder auszuwandern. Als eine – auf die Dauer sehr schwierige – Lösung dazwischen gab es nur noch die Möglichkeit, so zu tun, als ob man sich „bekehrt“ hätte, tatsächlich aber noch zu seinem früheren Bekenntnis stand. Landesfürstliche Bemühungen, Konversionen herbeizuführen („Reformation“) führten immer wieder, zusammen mit der wachsenden Einsicht, dass es – mindestens für Menschen, die gesellschaftlich integriert sein wollten – unmöglich war, an dem heimlichen Bekenntnis festzuhalten, dazu, dass man das Land verließ.

Dazu gab es dann auch noch einige direkte landesherrliche Aktionen, in denen Protestanten zum Verlassen der Heimat gezwungen wurden.

Abgesehen von einigen Geschehnissen, unter denen die Ausweisung der Salzburger Protestanten im Jahr 1731/1732 besonders herausragt, weil sie in ganz Europa gewaltiges Aufsehen erregte, verlief die Abwanderung aus den habsburgischen Ländern eher wenig auffällig. Es hatte an sich kaum jemand Interesse daran, derartige Vorgänge, seien es die Abschiebungen, sei es die Abwanderung, besonders zu betonen. Die Abwanderung umfasste zunächst Tiroler Täufer im Jahrzehnt zwischen 1530 und 1540, dann aber Lutheraner in einem Zeitraum zwischen etwa 1600 und 1760/1780, mit der an sich bereits rechtswidrigen Abschiebung aus dem Ennstal nach Siebenbürgern sogar noch bis 1790. Das war – mit Unterbrechungen und territorialen Verschiebungen – nicht nur eine Periode von etwa zweihundertfünfzig Jahren, sondern betraf insgesamt – die Salzburger Exulanten eingerechnet – jedenfalls gegen hundertfünfzigtausend Menschen. Das war gegen 1650 eine Menge die beinahe der Gesamtbevölkerung der beiden westlichen Landesviertel von Niederösterreich gleichkam. Diese Emigration war also tatsächlich eine Bewegung größten Ausmaßes.

Man hat immer wieder gemeint, den Abwandernden unterstellen zu können, dass ihre religiösen Motive nur vorgeschoben gewesen seien und sie aus sehr egoistischen wirtschaftlichen oder gar familiären Motiven (Auseinandersetzungen) das Weite gesucht haben. Dahinter steckten natürlich Versuche konfessionalistischen Bemühens, die einerseits der Härte des gegenreformatorischen Auftretens zu verwischen suchten, andererseits der Anschauung entsprangen, dass ein lutherisches Bekenntnis nichts anderes als der Ausdruck ungeistlichen und wenig christlichen Wesens sei. Untersuchungen haben nun gezeigt, dass zwar – den Anschauungen der Zeit entsprechend – einzelne Motive und Motivgruppen nicht von einander abgetrennt werden können, dass aber insgesamt die religiösen Momente eindeutig im Vordergrund standen, wenn es um die Emigration ging.

Es war entsprechend ihrer zeitlichen und räumlichen Ausdehnung eine sehr differente Angelegenheit, die da mit einem Stichwort bezeichnet wird. Das zeigte sich einerseits an der Art und Weise, wie man sich in der neuen Heimat integrierte – oder es nicht tat, andererseits an den Bindungen, die man dort zu Kirche und Glaube entwickelte.

Zunächst soll hier in kurzen Beschreibungen die Emigration aus den habsburgischen Ländern und Salzburg dargestellt werden. Das kann nur so geschehen, dass in annährend chronologischer Form die einzelnen Gruppen aufgezählt werden, die aus „Österreich“ abwanderten – oder in späteren Zeiten hierher kamen.

1.

Es begann mit der Überführung von Täufern aus Tirol, insbesondere aus dem Pustertal nach Mähren und der Slowakei in den Jahren 1535 bis gegen 1540. In ihrer Heimat waren sie besonders heftiger Verfolgung ausgesetzt, an ihren neuen Wohnorten konnten sie sich zunächst einmal – bis gegen 1622 – annähernd ungestört entfalten (Haushaben gründen).

2.

Zunächst kam es innerhalb der einzelnen Länder zu einer Art Binnenwanderung, in dem etwa ab 1585 Untertanen katholischer Herrschaften (Stifte) in nahe gelegenen Besitzungen evangelischer Herren wanderten, wo sie nach den entsprechenden landesfürstlichen Privilegien von Maximilian II. beziehungsweise Karl von der Steiermark die Möglichkeit zur Ausübung ihres Glaubens fanden.

3.

Einzelne Handelsmänner begannen nach 1570 ihre Geschäfte und ihre überwiegenden Lebensinteressen aus Wien, Krems und Linz in eine Reichsstadt an der oberen Donau oder auch nach Pressburg zu verlegen, ohne sogleich gänzlich abzuwandern.

4.

Der „siebzigtägige Feldzug des Bischofs Martin Brenner“ zerstörte 1599/1600 das organisierte evangelische Kirchenwesen in Kärnten, ebenso aber auch in der Steiermark, ohne eine Bekehrung der Bewohner zu erreichen. Es setzte vielmehr eine Abwanderung ein, die aus Ostkärnten und der Untersteiermark in etwas größeren Gruppen nach Westungarn, aus dem Westen der beiden genannte Länder in kleinen Gruppen nach deutschen Territorien (etwa in den Schwarzwald) erfolgte. Diese langsame Abwanderung hielt durch lange Zeit an, wobei Perioden, in denen sie nur wenig bedeutend war, mit einzelnen, eher kurzen Abschnitten wechselten, in denen sie wegen diverser landesherrlicher Aktionen in stärkerem Maße erfolgte.

5.

Die Ereignisse zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges führten in den Donauländern zur Emigration des Adels, die zunächst nur jene Edelleute betraf, die an den Unternehmungen gegen Ferdinand II. in den Jahren 1619 und 1620 mehr oder weniger aktiv beteiligt waren, dann aber dadurch verstärkt wurde, dass 1628 den innerösterreichischen Edelleuten die Konversion oder Emigration unmittelbar anbefohlen wurde.

Ab 1627/1628 handelte es sich um die Abwanderung des innerösterreichischen Adels, dann um die aus dem Lande ob der Enns, während der niederösterreichische durch den Artikel V, § 39 des Osnabrücker Friedens von 1648 geschützt wurde. Das hinderte seine Angehörigen angesichts der beengten Möglichkeiten jedoch nicht, nach und nach ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. War es zunächst noch die Möglichkeit, in westungarischen Orten auf einem Freihof Wohnmöglichkeiten zu finden, so führte der Weg dann nur mehr nach Sachsen, Franken und in die Reichsstädte.

6.

Während der letzten Jahre des Dreißigjährigen Krieges begann die durchaus organisierte Abwanderung von Evangelischen aus der bäuerlichen Bevölkerung des Mühlviertels, die gruppenweise in die evangelischen Territorien Mittelfrankens ging. Dort füllten sie die durch den Krieg entstandenen großen Lücken unter den Bewohnern auf.

7.

Erst die massiven Versuche um die Katholisierung des Landes unter der Enns, die nach dem Ende des Krieges einsetzten (Reformationskommissionen ab dem Jahre 1652) bewogen dann nicht wenige Bewohner dieses Landes zur Emigration, zum Teil sogar erst nach einer Scheinbekehrung. Auch diese wanderten zum überwiegenden Teil nach Franken ab, zum Teil führte sie ihr Weg über Böhmen nach Sachsen, wohin 1618/20 einige Adelige gewandert waren.

8.

Gegen Ende des 17. Jahrhunderts kam es zur zwangsweisen Aussiedelung von Protestanten aus dem zum Teil tirolischen, zum Teil Fürsterzbischöflich-Salzburgschem Defreggental, sowie zur Abwanderung von Evangelischen aus dem Gasteiner Tal, beziehungsweise dem Salzburgisch-Berchtesgadischen Salzbergbaugebiet westlich von Hallein. Obwohl sich die Zahlen der dabei Emigrierten in Grenzen hielten, wurde diese Emigration wichtig, weil zu ihr der Mann gehörte, der dem österreichischen Geheimprotestantismus mit seinem „Sendbrief“ ein Handbuch der Glaubensgüter schenke, Joseph Schaitberger.

9.

Zwangsweise erfolgte dann 1731/1732 die unter eindeutigem Bruch des Reichsrechtes erfolgte Aussiedlung von rund 20 000 Personen aus dem Fürsterzbistum Salzburg, die etwa zu zwei Drittel in Preußen ihre neue Heimat fanden, wo sie die Siedlungspolitik des Großen Kurfürsten mit Leben erfüllten.

10.

Im 18. Jahrhundert kam es dann zur „Transmigration“ aus den Ländern Kärnten, Steiermark und Oberösterreich. Die hier entdeckten Protestanten (vor allem ihre „Rädelsführer“) wurden in mehreren Aktionen zwischen 1732 und 1756, beziehungsweise 1776 unter Karl VI. und Maria Theresia nach Siebenbürgen „abgeschafft“. Der angestrebte siedlungs- wie religionspolitische Erfolg war kaum gegeben, mangelnde Integrationsbereitschaft seitens der Sachsen, bürokratisches Unvermögen seitens der Behörden, aber auch die fehlende Möglichkeit, neue Existenzen in einem gewohntem Milieu aufzubauen, führten dazu, dass der größte Teil der mehr als 10.000 „Transmigrierten“ in Transsilvanien nicht sesshaft gemacht werden konnte.

11.

In dieser Zeit hielt die „stille“, also unauffällig vor sich gehende Emigration aus den innerösterreichische Ländern nach wie vor an, ohne dass damit freilich mehr als ein drohender Bevölkerungsüberschuss abwanderte.

12.

Im oberen Murtal war man auch nach dem Toleranzpatent nach der „Stadler Methode“ noch bemüht, „Ketzer“ aufzuspüren, dabei sogar bereit, das Beichtgeheimnis zu brechen und die als Ketzer Erkannten nach Siebenbürgen abzuschieben. Es handelte sich nun nicht mehr um große Zahlen, wohl aber um einen eklatanten Rechtsbruch, an dem die fürstlichen Behörden des Landes und die Institutionen der katholischen Kirche beteiligt waren.

13.

Nicht unmittelbar aus konfessionellen Gründen erfolgte gegen 1750 die Ansiedlung von – heimlich evangelischen – Holzknechten aus dem Dachsteingebiet im südlichen Niederösterreich, die jedoch dadurch eine gewisse Bedeutsamkeit erhielt, dass durch die hier angesiedelten Familien nach 1781 die beiden einzigen Toleranzgemeinden in Niederösterreich entstanden.

14.

 

Hingegen erfolgte die Auswanderung von nicht ganz 500 Zillertalern nach Preußisch-Schlesien im Jahre 1837 aufgrund der absolut starren und ungesetzlichen Haltung der Tiroler Landstände, die durch die Wiener Zentralbehörden gedeckt wurde. Es gab also in Tirol keine Toleranzzeit und sogar nach der Erlassung des Protestantenpatents von 1861 dauerte es noch eineinhalb Jahrzehnte, bis sich die ersten beiden evangelischen Gemeinden in diesem Lande bilden konnten (Innsbruck, Meran).

15.

Das waren aber – wie auch in anderen Kronländern – Gemeinden, die sich vor allem aus Zugezogenen bildeten. Denn schon seit dem 18., vor allem aber seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts kam es in Gebieten, in denen die Industrialisierung vorangetrieben wurde oder die der Fremdenverkehr (Kurbetrieb und Pensionäre) eroberte, dazu, dass Evangelische sesshaft wurden. Dabei waren die religiösen Motive keineswegs ausschlaggebend, vielmehr ging es um die Gewinnung von Fachleuten, beziehungsweise um die Möglichkeit, sich als Pensionäre in einem Landstrich mit einem angenehmen Klima niederlassen zu können, doch waren diese Ansiedlungen für die weitere Entwicklung des österreichischen Protestantismus von erheblicher Bedeutung, einerseits deshalb, weil damit Führungskräfte ins Land kamen, andererseits weil die Zahl der Evangelischen dort anwuchs, wo keine Gemeinden aus dem Geheimprotestantismus entstanden waren.

16.

Dabei war auch die Binnenwanderung innerhalb der Monarchie von Bedeutung. Aus Böhmen, Mähren und Oberungarn ließen sich in den deutschen Erbländern gar nicht wenige Personen und Personengruppen evangelischen Bekenntnisses nieder.

17.

Eine letzte Zuwanderung erfolgte 1944/45, und zwar wieder nicht aus rein konfessionellen Gründen, aber immerhin aus solchen, bei denen sich nationale mit religiösen verbanden: „Volksdeutsche“, die aus dem europäischen Südosten flüchteten oder zwangsweise abgesiedelt (vertrieben) wurden, fanden in Teilen Österreichs neue Heimat.

Das bedeutete also, dass die österreichische Protestantengeschichte in mehrfacher Hinsicht von Migrationen bestimmt war. Diese haben ihre Auswirkungen auch noch gegenwärtig, obschon einerseits die Beziehungen zu den Territorien, wohin man aus Österreich abwanderte nur partiell mehr gegeben sind, andererseits aber in der nun schon dritten oder vierten Generation die Erinnerungen an die frühere südosteuropäische Heimat mitsamt den dort bestandenen evangelischen Lebensformen verblasst sind.

(Gustav Reingrabner)