Von Gustav REINGRABNER

Niederkofler war Schulmeister in einer der nach dem Toleranzpatent in Kärnten entstandenen evangelischen Gemeinden, in Fresach. Zwei Notizen sind es, die auf die Person, das Leben und die Tätigkeit dieses Lehrers ein kurzes Licht werfen. Sie sind zugleich geeignet, etwas von der Situation zu zeigen, die damals das Leben und das Bestehen der evangelischen Gemeinden bestimmte.

Das Toleranzpatent war mit großer Begeisterung begrüßt worden. Allen sehr bald einsetzenden Schikanen der Behörden zum Trotz hatten sich recht bald eine ganze Reihe von evangelischen Gemeinden gebildet. Sie suchten und fanden unter zum Teil recht großen Schwierigkeiten ihre Pfarrer und Schulmeister, wobei die gegenüber Deutschland doch recht abgeschiedene Lage des Herzogtums Kärnten die Bemühungen nicht eben erleichterte.

Ein erst vor kurzem aufgefundener und veröffentlichter Bericht über die Entstehung der Pfarrgemeinde in Arriach, den der dortige katholische Vikar geschrieben hat, zeigt, wie schwierig die Sache gewesen ist, alles für das Leben einer Gemeinde Erforderliche zu bekommen.

Es fehlte an Einsicht, Klarheit, Zeit und Geld, um Pastorat, Bethaus, Schule und die erforderlichen Nebengebäude erbauen zu können. Die Personen, die man als Pfarrer gewinnen konnte, kamen zum Teil von weit her und hatten nicht immer Verständnis für die Kärntner Besonderheiten. Und es waren nicht immer die besten, die bereit waren, dahin zu gehen.

So gab es Schwierigkeiten, die noch durch unterschiedliche Frömmigkeitshaltungen und Vorstellungen von dem, was „evangelisch“ ist, verschärft wurden.

Ein Visitationsbericht des zum Senior der Kärntner – und der steirischen – Gemeinden bestellten Pfarrers von Arriach – da sein Vorgänger bereits nach wenigen Monaten der Tätigkeit in die Dienste des in Klagenfurt als Oberstleutnant wohnhaften Prinzen von Württemberg getreten war, war er schon der zweite Toleranzpastor in dieser damals wohl größten evangelischen Gemeinde Kärntens – schildert die Uneinheitlichkeit des kirchlichen Lebens, die Armseligkeit der Verhältnisse, die Bemühungen, dennoch den Erfordernissen nachzukommen, die die Behörden, die Kirche, aber nicht zuletzt auch die Evangelischen selbst an die Gemeinde steilten.

Für Fresach wird angegeben, dass 1786 dort ein Schulmeister tätig sei, der von der Gemeinde gar nichts erhalte (außer der Wohnung im Schulhaus, das aber erst gebaut wurde), dass aber jedes der Schulkinder wöchentlich 3 Kreuzer zu bezahlen hätte. Damit der Lehrer überhaupt leben konnte, übte er die Dienste eines Mesners, mehr aber noch die eines Knechtes aus. Er war damit nicht der einzige. Nur ganz wenige Gemeinden zahlten aus der Gemeindekasse dem Schulmeister ein Gehalt. Am nobelsten waren die Arriacher und Trebesinger, die jeweils 50 Gulden, sowie die Gemeinde in Eisentratten, die sogar 60 Gulden, dazu jeweils noch freies Holz, gaben. Das Schulgeld von 3 Kreuzern war dagegen sozusagen landesüblich. Es wird in den Berichten über alle Gemeinden angeführt.

Fresach hatte damals 1450 Evangelische, die zu 209 Familien gehörten. Ein Schulhaus war noch nicht erbaut, ein Platz dafür jedoch 1786 schon ausgesteckt. Ein zuerst erbautes hölzernes Bethaus war abgebrannt und bereits durch ein gemauertes ersetzt worden. Das Pastorat, also das Pfarrhaus, zeichnete sich auch dadurch aus, dass es extrem feuergefährdet war.

Sonst wird in dem Visitationsbericht über die Fresacher Schule nichts gesagt, außer einigen indirekten Nachrichten, dass der Schulmeister zwar eifrig, aber noch unerfahren sei, nur einen „seichten Begriff“ von Religion habe und daher noch keine Katechisation vornehme, was anderswo unter Anleitung der Pastoren bereits geschehe, dass sein Aufsatz und seine Schrift alles andere als einwandfrei seien, dass er aber ordentlich die Anwesenheitsliste führe, nur mit den Schulbüchern die größte Not hätte.

Denn die allergrößten Schwierigkeiten in den Schulen stammten von den Eltern her, die für alle neueren pädagogischen Formen kein Verständnis hatten und daher sowohl gegen den Ankauf von Büchern, wie auch gegen ein zu intensives Lernen waren. Sie brauchten ihre Kinder, zumal, wenn diese größer geworden seien, auch in der „Wirtschaft“ und schickten sie dann nicht mehr zur Schule, selbst wenn diese begierig waren, etwas zu lernen. Vor allem aber blieben sie mit dem Schulgeld im Rückstand.

Da war es unumgänglich notwendig, wenn ein Schulmeister einen „Nebenberuf“ hatte, der ihm die notwendigen Mittel für den Lebensunterhalt bot.

Und um den Lebensunterhalt ging es auch in der zweiten Nachricht, die von dem Fresacher Schulmeister bekannt ist. Johann Niederkofler, so hieß der junge Mann, wollte heiraten. Und dazu brauchte man damals die Genehmigung des zuständigen Landgerichtes. Das Landgericht in Spittal an der Drau verlangte eine Bescheinigung darüber, dass er ein ausreichendes Einkommen und eine entsprechende Stellung besitze, um eine Familie ernähren zu können.

Diese Bestätigung konnte nun niemand anderer als die Pfarrgemeinde, vertreten durch den Pastor, ausstellen. Und tatsächlich schrieb am 5. Jänner 1785 Johann Leonhard Wach, der damals in Fresach als Pfarrer tätig war, an das „Hochfürstliche Landgericht in Spittal“. Es ging einerseits um die Bestätigung, dass die Kirchengemeinde als Dienstgeber gegen die Verehelichung nichts einzuwenden hätte. Der Pastor hat dazu einige Kirchenvorsteher und Mitglieder der Gemeinde befragt und diese hätten – so schreibt er – auch im Namen der ganzen Gemeinde geäußert, dass sie mit einer Verehelichung „zufrieden“ wären, dass sie also – um es in die Sprache von heute zu übersetzen – eine solche durchaus begrüßten.

Andererseits ging es dann darum, die Frage der Stellung und des Einkommens zu beschreiben. Wach schrieb dazu: Die Kirchenvorsteher wollten dazu bedacht sein, dass Niederkofler, solange er Lehrer bei der dortigen Gemeinde sei, von den Gemeindegliedern nach Möglichkeit unterstützt werde, damit er sich redlich und ehrlich nähren könne. „Das wird im Namen der Kirchenvorsteher der Fresacher evangelischen Kirchengemeinde einem löblichem hochfürstlichen Landgerichte Spittal versichert und durch mich, Endesgefertigten mit geziehmender Hochachtung und Schuldigkeit angezeigt. Derselbe ersucht auch gehorsamlich, dem Niederköfler die Vergünstigung zur Verehelichung gütigst angedeihen zu lassen.“

Wie diese Verpflichtung der Gemeindeglieder tatsächlich ausgesehen hat, war dann etwa ein Jahr später aus dem Visitationsbericht des Seniors zu ersehen. Es ist aber immerhin anzunehmen, dass Niederkofler seine Heiratsbewilligung erhalten hat, denn der Senior vermerkt, dass er – wie die anderen Schulmeister auch –„mit seinem Weibe friedlich lebe, dass sowohl Gemeinde wie Pastor ihm das beste Lob gäben“.

Es war zu verschiedenen Zeiten aus unterschiedlichen Gründen nicht leicht, in der Evangelischen Kirche in Österreich zum evangelischen Bekenntnis zu stehen. Und es war noch weniger leicht, in dieser Kirche seine Arbeitsstätte zu haben. Johann Niederkofler ist nur als ein Beispiel dafür anzusehen. Und doch waren es gerade solche Männer (und Frauen), die dafür sorgten, dass das Zeugnis von Jesus weiter gehört werden konnte, dass das Bekenntnis zur Rechtfertigung als der Mitte der biblischen Botschaft weitergegeben wurde. Und als solches sind derartige Nachrichten über einzelne Schulmeister oder Prediger auch zu werten: Als Hinweis darauf, dass durch solche schwachen Werkzeuge Gottes große Gnade lebendig erhalten bleibt.

 

Aus: Glaube und Heimat 1989, S.38-40