Seit dem Regierungsantritt Kaiser Rudolfs II. waren systematische, wenn vorerst auch nur zum Teil erfolgreiche landesfürstliche Bemühungen um die Katholisierung des Landes unter der Enns Ziel des Herrschers. Die von den Ständen dagegen angewandten Mittel (Verhandeln, Zusicherung ihrer Ergebenheit, Bitten etc.) wurden immer wirkungsloser. Wirklicher Widerstand stand ihnen nach ihrer eigenen Meinung, aber auch nach Ansicht der Juristen, nicht zur Verfügung. Als aber im Zuge der Auseinandersetzungen zwischen Rudolf II. und seinem Bruder Matthias letzterer auf die Hilfe der Stände Ober- und Niederösterreichs angewiesen war, brachten diese ihre Forderung nach einem Ende der gegenreformatorischen Bemühungen in die Verhandlungen ein.

Als Erzherzog Matthias die Herrschaft über die habsburgischen Donauländer übernehmen wollte, lehnten sie es vorerst einmal ab, ihm den zur Ausübung seiner Regierung unbedingt benötigten Treue-Eid (die Erbhuldigung) zu leisten. Sie verlangten zuerst eine Erfüllung ihrer Forderungen – danach wären sie bereit, diesen Eid zu leisten. Matthias’ Ratgeber rieten hingegen zur Ablehnung und setzten sogar noch einen von den Ständen als besonders provokativ empfundenen Akt, indem sie einen Adeligen verhafteten, der für den Landtag in seiner Besitzung Inzersdorf bei Wien evangelischen Gottesdienst halten lassen wollte. Das war das Signal für einen auch nach außen sichtbaren Widerstand.

Die Mitglieder des Herren- und des Ritterstandes schlossen daraufhin untereinander und mit ihren Standesgenossen, den oberösterreichischen Ständen, am 3. Oktober 1608 in Horn einen Bund zur Verteidigung ihrer Rechte, unter denen die religiösen Privilegien ausdrücklich angeführt werden, der von 166 Adeligen unterzeichnet wurde, wobei eine Reihe anderer zwar das Bündnis unterstützten, aus verschiedenen Gründen aber nicht unterzeichneten (es war unter anderem gerade die Zeit der Weinlese, andere befanden sich schon auf Gesandtschaftsreise für die Stände, etc.).

Dieser Horner Bund, der vor allem von dem Oberösterreicher Georg Erasmus von Tschernembl formuliert worden war, stellt den Versuch dar, eine dem werdenden Absolutismus entgegen gesetzte Position zu formulieren. Die Unterzeichner verstanden sich nicht bloß als Untertanen des Kaisers, sondern auch als Mitverantwortliche für das Land und als Schutzherren ihrer Untertanen in den Märkten, Städten und Dörfern. Das brachte man in Verbindung mit der Berufung auf die Verpflichtung Gott gegenüber zum Ausdruck, wobei man allerlei konkrete Verhaltensweisen vereinbarte. Ohne dass dies im Bundbrief erwähnt worden wäre, gehörten dazu auch militärische Vorkehrungen. Vor allem aber setzte man auf Verhandlungen, die sich als langwierig und zäh erwiesen.

Als Ergebnis der – schließlich doch ohne Blutvergießen abgegangenen – Gegensätze und Verhandlungen gewährte Matthias am 19. März 1609 die Capitulations-Resolution, in der die bisherigen konfessionellen Privilegien bestätigt und ein wenig erweitert wurden, vor allem aber Gespräche par cum pari (die dann nicht zustande kamen) zugestanden wurden.

(Gustav Reingrabner)

Der Horner Bundbrief 1608. Horn, 3. Oktober 1608
Papier, 4 fol., 45 x 32 cm, 166 Handsiegel
St. Pölten, Niederösterr. Landesarchiv, Ständ. Urkunden A-10-5
Faksimiledruck, Wien 1988

 

Literatur (Auswahl):

  • Ausstellungskatalog „Adelige Macht und Religionsfreiheit. 1608 – Der Horner Bund“, Horn 2008

 

Weblinks (Auswahl):