Österreich, ein mehrheitlich protestantisches Land

Gemäß dem im Augsburger Religionsfrieden 1555 festgelegten Prinzip „Cuius regio, eius religio“ konnten die römisch-katholischen Habsburger in den Erblanden die Konfessionszugehörigkeit ihrer Untertanen bestimmen. Für die überwiegend evangelischen Untertanen wurde es somit praktisch unmöglich, nach ihrem evangelischen Glauben zu leben.

Nach der von Maximilian II. 1568 erlassenen „Religionskonzession“ nahmen die fast ausschließlich zum Luthertum neigenden Adeligen auf ihren Besitzungen ebenfalls das Recht in Anspruch, die Konfession ihrer Untertanen zu bestimmen. Nur dort war es möglich, evangelische Gottesdienste zu besuchen. Außerdem richteten die Adeligen evangelische Schulen ein, um die Bevölkerung das Lesen und Schreiben zu lehren: Durch das Lesen der ins Deutsche übersetzten Heiligen Schrift sollten die Menschen befähigt sein, mündige Christen zu werden.

 

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