Die Aufgaben des Personalreferats im Oberkirchenrat habe ich bei meiner Bewerbung auf diese Stelle vor 10 Jahren als das „Herzstück“ der Kirchenleitung, wenn nicht der ganzen Kirche bezeichnet. Denn hier wurden und werden Weichen gestellt in Bezug auf jene Personen, die unsere Pfarrgemeinden leiten und prägen durch Predigt und Seelsorge, in Religions- und Konfirmandenunterricht.

Durch Ausbildung und Amtsprüfung, durch Begleitung in Vikariat und Predigerseminar sowie durch Fortbildung im Pastoralkolleg wurde und wird versucht, Männer und Frauen für die besondere Situation der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich, die sich durch zahlenmäßige Minderheit, durch wechselvolle Geschichte und eine große Unterschiedlichkeit der Pfarrgemeinden auszeichnet, vorzubereiten und auch in ihrem Pfarreralltag zu begleiten.

Freilich geschieht dies stets in einer Wechselwirkung mit dem Wahlrecht der Gemeinden und den Vorstellungen und Erwartungen der jeweiligen Presbyterien an ihre Seelsorger (Amtsauftrag).

Mit dem Protestantengesetz von 1961 wurde es möglich, in äußerlich gesicherten Verhältnissen die innere Konsolidierung rund um Pfarrgemeinden und Pfarramt zu bewerkstelligen. Aber gerade dieses nun bald volle halbe Jahrhundert brachte nicht nur grundlegende Veränderungen bei Aus- und Fortbildung der Pfarrerschaft und bei deren Auswahl und Anstellung mit sich sondern zeichnete sich – vielleicht mehr als es in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts der Fall wahr – durch eine überaus spannende und wechselvolle Geschichte in der Personalpolitik der Evangelischen Kirche A.B. aus. Diese Geschichte mitzuverfolgen, dazu lade ich Sie auf den nächsten Seiten ein.

Von Hannelore Reiner