Ein ganzes Bündel von Ursachen hatte zu dem Auftrag einer Totalredaktion geführt. Ausgangspunkt war die Kirchenverfassung vom 9. Dezember 1891 (KV 1891), deren Konzept noch war, es könnten alle Regelungen, die das Leben der Kirche erfordert, in einem Gesetzeswerk zusammengefasst werden. Doch schon damals war das eine Illusion, wie ein Blick in die damalige Ausgabe zeigt, wo sich neben der Evangelischen Kirchenverfassung „Allgemeine Grundsätze für die Bildung und Prüfung der evangelischen Theologen“ vom 8.9.1867 ebenso fanden, wie „Bestimmungen für die Einrichtung und Leitung evangelischer Lesegottesdienste“ und anderes mehr.

Von Robert Kauer

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