Diese Bartholomäusnacht ordnet sich ein in eine Abfolge schrecklicher Bürgerkriege in Frankreich, die als Hugenottenkriege in die Geschichte eingegangen sind – zwischen 1562 und 1598. Ihren Abschluss fanden sie durch das Edikt von Nantes 1598, welches die Duldung der Hugenotten zum Inhalt hatte[6]. Heinrich IV. von Navarra, der aus Gründen der politischen Klugheit, nicht Opportunität, zum Katholizismus konvertiert war („Paris ist eine Messe wert“)[7], hatte diesen Schritt gesetzt. Es wurde 1685 von Ludwig XIV. allerdings wieder aufgehoben und führte zur großen Emigration der Hugenotten nach Brandenburg-Preussen[8].

Doch kehren wir noch einmal zur Bartholomäusnacht zurück: Einer, der dem Gemetzel nur knapp entronnen ist, war der protestantische Rechtsgelehrte François Hotman (1524-1590): Er war ursprünglich katholisch, trat aber (1547), beeindruckt vom Widerstand der Hugenotten gegen die politische Verfolgung durch die etablierte Kirche, zum Protestantismus über, er floh 1548 nach Genf, wo er Sekretär und Übersetzer von Calvin wurde. Später (1555-1563) lehrte er an der Akademie in Straßburg Zivilrecht und Römisches Recht und wurde dort Lehrer von Richard Strein von Schwarzenau (1538-1600), einem österreichischen Adeligen, der mit der älteren Schwester des Georg Erasmus von Tschernembl (1567-1626) verheiratet war[9]. Hotman war sozusagen Kronjurist der Hugenotten, Berater des späteren Königs Heinrich IV. von Navarra. Er schrieb unter dem Eindruck der Bartholomäusnacht ein klassisches Werk der monarchomachischen Widerstandsliteratur[10]: „Franco-Gallia“, in dem er das Recht zum Widerstand gegen die Tyrannis formulierte. Das Buch ist historisch gegliedert und das Ergebnis seiner historischen Analyse ist: Der König wird vom Volk gewählt („Wahlkönigtum“), die Krone ist nicht erblich, sondern wurde vom Volk an Männer übertragen, die aufgrund ihrer großen Gerechtigkeit einen guten Ruf hatten. Die Könige hatten keine unbeschränkte Macht, sondern es bestand ein Mächtegleichgewicht zwischen König und Volk, das eine Tyrannei verhinderte. Eine solche sah er dann gegeben, wenn der König gegen den Willen des Volkes herrscht, eine fremde Leibgarde zum Schutz auswählte und seine Anordnungen nicht mehr zum Vorteil des Volkes traf, sondern aus Willkür. Es finden sich deutliche Anspielungen auf die Tyrannei der Katharina von Medici, die als Urheberin der Bartholomäusnacht identifiziert wird. Hotman, der sich, wie gesagt, durch Flucht rechtzeitig nach Genf in Sicherheit bringen konnte, wirkte als Rechtslehrer in Genf und Basel, zuletzt wieder in Genf (1584-1590), wo ihn Tschernembl 1586 kennenlernte.

Ein anderer Theoretiker des Widerstandsrechts war der reformierte Theologe Philipp Duplessis-Mornay (1549-1623), er begegnet auch als französischer Staatsmann („Servir Dieu, le Roi et l’État“), dem „die berühmteste Streitschrift des politischen Calvinismus“, die unter dem Pseudonym Stephanus Junius Brutus 1579 in Basel erschienene „Vindiciae contra tyrannos“ (1579) zugeschrieben wird. Andere vermuten in Hubert Languet (1518-1581) den Verfasser. Auch Duplessis-Mornay war ein Berater des Heinrich von Navarra, als dieser den französischen Thron erstieg, wurde er zum Staatsrat und später zum Gouverneur von Saumur ernannt, wo er eine berühmte protestantische Akademie errichtete, die bis zu ihrer Aufhebung durch Ludwig XIV. großen Einfluss ausübte. Tschernembl, der mit ihm korrespondierte, schickte seinen Sohn Hans Helfried (1598-1624) an diese Schule[11], ehe er 1614 in Genf sein Studium aufnahm[12].

Monarchomachen wurden diese Theoretiker des Widerstandsrechts genannt, wörtlich übersetzt: Königsbekämpfer – und es ist noch eine Persönlichkeit unbedingt zu benennen, weil sie großen Einfluss auf Tschernembl ausübte, nämlich Theodor Beza, der Nachfolger Calvins (+ 1564) in Genf, Begründer der Genfer Akademie und deren erster Rektor. An ihr studierten zahlreiche Studenten aus Österreich[13]. Theodor Beza war auch der Verfasser einer einschlägigen Schrift De iure magistratuum (französisch 1575, lateinisch 1580)[14], von der gesagt wurde, sie habe einen ersten Nachweis für ein „Widerstandsrecht in der modernen Geschichte“ geliefert, denn sie begründete ein christliches Widerstandsrecht gegen Tyrannen. Die Obrigkeit könne für Anordnungen, die dem Willen Gottes widersprechen, keinerlei Gehorsam verlangen; der Christ müsse ihnen den Gehorsam verweigern und notfalls zu den Waffen greifen, wenn sich die Obrigkeit in einen Tyrannen verwandelt. Inhaltlich nimmt sie Bezug auf eine Veröffentlichung der „Magdeburger“ aus dem Jahr 1550, das so genannte Magdeburger Bekenntnis[15], das durch Flugschriften verbreitet wurde und zum Widerstand gegen eine gewaltsame Exekution des kaiserlichen Interims aufrief und neuerdings als Beleg für die Widerstandsbereitschaft der lutherischen Stände gegen den Kaiser gewertet wird[16]. Interessanterweise sind diese Magdeburger Schriften in der Bibliothek des Tschernembl nicht nachgewiesen[17], er kannte sie also nur in der durch Beza vermittelten Fassung.

Beza wirkte als Pasteur an der Kathedrale von St. Pierre in Genf. Es ist jene Kirche, in deren Kreuzgang Georg Erasmus von Tschernembl nach seinem Tod am 18. November 1626 beigesetzt wurde.

So weit mein persönlicher Zugang zu dem mir gestellten Thema. Es ist die in Genf vermittelte Tradition des Widerstandsrechts – zumal in der Reaktion auf die Erfahrung der Pariser Bluthochzeit von 1572. Ich folge also nicht der zuletzt von Arno Strohmeyer vorgetragenen These, der dem „Transfer calvinistisch-monarchomachischen Gedankenguts“ durch Tschernembl nicht jenen kausalen Stellenwert einräumt[18] wie ich. Wie schon zuvor Winfried Schulze die Bedeutung der Bartholomäusnacht von 1572 für die Ausformung eines „qualitativ neuen Denken[s] im Bereich des Widerstandsrechtes“[19] deutlich relativiert hatte, erklärte Strohmeyer die „dichotomische Wahrnehmung der Widerstandsbereitschaft von Lutheranern und Calvinisten“ für überholt[20]. Er geht sogar so weit, von einem „völlig verzerrten Bild“ zu sprechen, das er am Lebenswerk von Hans Sturmberger (1914-1999)[21] wegen dessen kalvinistisch-konfessionellen Deutung des Widerstands bei Tschernembl auszumachen meint. Mit diesem Verdikt geht er entschieden zu weit. Aus der mir thematisch vorgegebenen Perspektive gehe ich von dem zwingenden Zusammenhang zwischen Tschernembl und der monarchomachischen Literatur aus. Seine Nähe zu Genf und zu den einschlägigen Autoren wird durch seine Biographie eindrücklich bestätigt. Sie demonstriert geradezu die von Strohmeyer in Zweifel gezogene These vom Kalvinismus als „Leitkonfession“ des Widerstands[22].

Ein Lebensbild von Georg Erasmus von Tschernembl

Tschernembl[23] war in den zwei Jahrzehnten vor dem Ausbruch des 30-jährigen Krieges der unbestrittene Führer der protestantischen Stände im Kampf gegen den wieder erstarkenden Katholizismus und den absoluten Herrschaftsanspruch der Habsburger. Auf ihn geht das berühmte Zitat zurück: „Religio und libertas hangen aneinander“ [24], um das Ineinandergreifen der konfessionellen und politischen Motive plastisch zum Ausdruck zu bringen. Tschernembl stand in einem größeren Bezugsfeld, seine Bedeutung reicht über die oberösterreichischen Landesgrenzen weit hinaus[25], seine ständische Politik berührt sich mit den Ungarn unter István Bocskai, seine Unterschrift beim Wiener Frieden 1606 belegt es, aber auch mit den böhmischen und mährischen Ständen. Ihm wird die Überlegung zugeschrieben, durch eine „starke Konföderation wohl stabiliert und versichert“ sein zu wollen[26], also über den engeren regionalen Wirkungsraum hinaus zu agieren.

Er entstammt einem im Herzogtum Krain/Innerösterreich beheimateten Geschlecht, das erst im 16. Jahrhundert in Oberösterreich Fuß fasste, 1557 die Herrschaft Windegg im Machland und 1563 Schloss und Herrschaft Schwertberg erworben hat. Dort wurde er am 26. Jänner 1567 als Sohn von Hans Tschernembl (+1595) und dessen Frau Barbara, einer gebürtigen Starhemberg, geboren. Über seine Mutter trug er das Erbe der kurz vorher ausgestorbenen Schaunberger in Eferding in sich. Er wuchs in Schwertberg auf – in einer Atmosphäre lutherischer Frömmigkeit. Sein Vater gehörte zum oberösterreichischen Herrenstand und übte auch politische Funktionen aus – als „Schulsuperintendent“, das war die Bezeichnung für einen weltlichen Aufseher der protestantischen Schulen, namentlich der bekannten Landschaftsschule in Enns und später in Linz.

Die Familie Tschernembl war versippt mit den Starhemberg in Eferding, mit den Polheim in Parz und Wels, mit den Strein in Freidegg; Reichard Strein von Schwarzenau galt als der Vater der Religionskonzession von 1568, er war unter Maximilian II. (zwischen 1567 und 1575) Hofkammerpräsident und seit 1570 Mitglied des kaiserlichen Geheimen Rates, 1581 heiratete er Regina von Tschernembl. Bei der Hochzeitsfeier in Freidegg (24.9.1581) ereignete sich ein schreckliches Unglück, der Boden des Festsaals im zweiten Stock brach ein und 88 Gäste stürzten in die Tiefe, zahlreiche Tote waren zu beklagen, unzählige Verletzte, die Mutter Barbara Tschernembl erlitt eine Fehlgeburt. Von der katholischen Seite wurde dies rasch als himmlische Strafe interpretiert. Mit „unverhohlener Schadenfreude“ berichtete Melchior Khlesl (1552-1630), dass zum Landtag im Oktober nur ein kleiner Teil der protestantischen Herren und Ritter gesund erschienen sei, während fast alle auf der Strein-Hochzeit „große dipl“ bekommen hätten, die etliche wohl bis ins Grab behalten müssten[27].

Mit dem Namen Starhemberg ist die oberösterreichische Reformationsgeschichte eng verbunden, es ist an den berühmten Trostbrief Luthers an Bartholomäus von Starhemberg (1524) zu erinnern, der nach dem Tod seiner Frau überkommene Trauerrituale praktizierte (Messlesen, Vigilien) und von Luther sanft auf einen anderen Weg der Trauerarbeit geführt wurde[28].

Der oberösterreichische Adel war schon bald für die Reformation gewonnen[29], die Schaunberger setzten sich schon 1527 für den verurteilten Pfarrvikar von Waizenkirchen Leonhard Kaiser (1480-1527) ein[30], ebenso die Starhemberg. Erasmus von Starhemberg (+1560), der mit der Schwester des letzten Schaunbergers verheiratet war, galt als bedeutende Stütze des Protestantismus nicht nur im Land ob der Enns, sondern für den gesamten erbländischen Adel. Die Jörger auf Tollet sind zu nennen, die den ersten lutherischen Prädikanten aus Wittenberg holten, Michael Stiefel (1487-1567), und in eine ausführliche Korrespondenz mit Wittenberg traten[31]. Ihnen sind die anderen Adelsgeschlechter bald gefolgt: die Polheim, Zelking, Losenstein, Volkenstorf.

In einem frommen lutherischen Milieu wuchs Tschernembl auf, 1580 wurden die beiden Brüder Georg Erasmus und Hans Christoph in der lutherischen Akademie in Nürnberg-Altdorf immatrikuliert, in der sich allerdings kryptocalvinistische Tendenzen zeigten; ein Professor tradierte sogar die Philosophie des reformierten Humanisten Petrus Ramus (1515-1572), der ein Opfer der Pariser Bartholomäusnacht geworden war. Auch in der Bibliothek des Tschernembl finden sich Titel aus der ramistischen Kontroversliteratur. So wird man wohl schon in Altdorf einen Keim zur späteren Konversion zum Calvinismus erblicken dürfen, auch wenn der Nürnberger Magistrat streng auf die lutherische Ausrichtung der Schule achtete.

Die zweite Voraussetzung für den weiteren Weg des Tschernembl war seine 1584 ansetzende Kavalierstour durch Westeuropa. Die beiden Brüder wurden begleitet von einem reformierten Hofmeister Paul Melissus/Schede (1539-1602), der mit Theodor Beza in Verbindung stand. 1584 Paris, 1585 England, 1586 Paris und Lyon. Während Hans Christoph weiter nach Straßburg reiste, wählte Georg Erasmus Genf als Ziel (1586) und musste das seinem Vater gegenüber damit rechtfertigen, dass er dort gut die französische Sprache üben könne. Hier kam es zur Begegnung mit dem alten Lehrer seines Schwagers Reichard Strein, mit Hotman, dem hochberühmten Gelehrten, in dessen „Bann“ er geraten ist. So sieht es jedenfalls der maßgebliche Biograph des Tschernembl[32]. Die weitere Reise führte ihn noch an zwei italienische Universitäten, nach Bologna und Siena (1588), es folgt eine Praxis in Speyer am Reichskammergericht („praxis Imperii“), wo er mit dem konfessionellen Hader zwischen Reformierten und Lutheranern konfrontiert wurde. In zahlreichen Schreiben aus dieser Zeit an den Antistes der Baseler Kirche Johann Jacob Grynäus (1540-1617) wird ersichtlich, wie sehr ihn dieser konfessionelle Hader abstieß, wie sehr er aus der Sorge für den Protestantismus in Österreich diese konfessionelle Zersplitterung ablehnte. Sie betraf mutatis mutandis natürlich auch den Konflikt mit den Flacianern, den Anhängern des kompromisslosen Lutherschülers Matthias Flacius Illyricus (1520-1575), die in Eferding unter der Herrschaft des Rüdiger von Starhemberg (+1582) ihr Hauptquartier bezogen hatten[33], nach dessen Tod aber abziehen mussten.

Als Anhänger der calvinischen Lehren war Tschernembl 1591 nach Oberösterreich zurückgekehrt. Seine engen Freunde und Verwandten, die Brüder Reichard Starhemberg (1570-1613) und Erasmus Starhemberg (1575-1648), vermochte er ebenfalls ins Lager der Reformierten zu ziehen, aber damit war die Zahl der Calvinisten an den Fingern einer Hans abzuzählen, allenfalls als Sympathisanten konnten noch Siegmund Ludwig von Polheim (+1622) und Hans Wilhelm von Zelking (1562-1627) gelten[34]. Aber davon abgesehen war er felsenfest  überzeugt von der Notwendigkeit, dass der Protestantismus in den habsburgischen Erblanden mit einer Stimme sprechen und handeln müsse, dass die Zersplitterung der Kräfte unter allen Umständen zu vermeiden sei. Und in der Tat, die fünf Calvinisten nutzten ihre Position nicht, um calvinistische Prediger zu berufen oder ihre Umgebung in reformiertem Sinn zu verändern. Solches wurde ihnen aber unterstellt[35].

Die ständische Bewegung

Ich unterbreche den biographischen Abschnitt über Tschernembl und widme mich in einem Exkurs der ständischen Bewegung. Bekanntlich war der Protestantismus in Österreich eine „Ständereligion“[36], die sich nicht auf den Augsburger Religionsfrieden von 1555 stützen konnte, so sehr sich auch die Landstände bemühten, auf dem Wiener Ausschusslandtag 1556 das jus reformandi des Landesherrn (cuius regio, eius religio) zu mediatisieren, um so eine Legalisierung ihres ständischen Kirchenwesens zu erreichen. Der Landesherr stemmte sich dagegen und hielt am Religionsbann fest. Freilich sahen sich die Habsburger infolge einer permanenten Bedrohung durch die Osmanen gezwungen, als politisches Gegengeschäft für die Steuerbewilligung Zugeständnisse in der Religionsfrage zu machen. „Der Türck ist der Lutherischen Glück, sonst würde man anderst mit ihnen umbgehen“, soll der Hofkaplan des Erzherzogs Karl in Graz gesagt haben[37]. Landesdefension stand gegen die Sicherung der „wahren“ Religion[38].

Unter Maximilian II. war es 1568 mit der „Religionskonzession“ an den Adel im Lande unter und ob der Enns zu einer landesrechtlichen Privilegierung der protestantischen Stände gekommen. Sie wurde mündlich erteilt durch den Präsidenten der Hofkammer Reichart Strein von Schwarzenau, der sorgsam vermieden hatte, einen Konnex zwischen der Religionsfrage und der von den Ständen übernommenen Schuldenlast herzustellen[39]. Der Landesherr hat dieses Recht der freien Religionsausübung des Adels auf dessen Schlössern, Häusern, Herrschaften (mit Ausnahme der Residenzstadt Wien) und in den Patronatskirchen mit einigen Auflagen erteilt: einer einheitlichen Agende, dem Schutz des Kirchengutes der Altgläubigen, dem Respekt gegenüber deren Glaubenshaltungen und den Verzicht auf publizistische Polemik. Nach der Vorlage der Agende, die der Rostocker Theologieprofessor David Chyträus (1530-1600) erarbeitete[40], erfolgte 1571 die schriftliche Assekuration. Darin konnte eine gewisse „Legalisierung des Protestantismus“[41] erblickt werden. Auch in Innerösterreich war es mit der Religionspazifikation 1572 zu einer vergleichbaren Privilegierung der Stände gekommen, die ebenfalls mündlich 1578 auf die Bürger der Städte Graz, Laibach, Klagenfurt und Judenburg ausgedehnt und von den Ständen im Brucker Libell zusammengefasst wurde[42]. Die Formulierungen waren dissimulierend, mehrdeutig, ließen unterschiedliche Interpretationen zu und heizten auch den Kampf um die richtige Interpretation der Religionsfreiheit ein – zwischen Gewissensfreiheit und Kultusfreiheit, zwischen einem schmalen Individualrecht einzelner Adligen, wie es die Habsburgischen Landesherren verstanden, und einem Korporationsrecht, wie es die Stände sahen und zum Aufbau einer Kirchenorganisation beanspruchten.

Abgesehen von dem jesuitischen Grundsatz, dass Häretikern gegenüber – Haereticis non esse servandam fidem – Vereinbarungen nach Bedarf gebrochen werden können, erklärten schon die kaiserlichen Nachfolger Rudolf II. und Matthias, dass sie diese Religionsprivilegien nicht als Landesprivilegien anerkennen wollten. Sie seien nur „eine Privatangelegenheit einiger Herren und Ritter“. Während also die Stände die Bedeutung dieser Rechtsdokumente sehr hoch einschätzten, hielten die Habsburger an der katholischen Interpretation der Reichsgesetze fest, postulierten auch die Fortgeltung des Wormser Edikts gegen Luther und die Reformation.

Im Unterschied zu Innerösterreich, wo schon 1585 die ersten Rekatholisierungsmaßnahmen ergriffen wurden: evangelische Geistliche wurden wegen kontroverstheologischer Polemiken aus Graz ausgewiesen, kam es in Oberösterreich zeitverschoben erst in den 90er-Jahren zum Konflikt. Er setzte bei den Pfarrstellenbesetzungen ein, das löste den zweiten oberösterreichischen Bauernkrieg 1594 aus, an dessen Niederschlagung der protestantische Adel beteiligt war. Der Konflikt griff auf die Frage der Teilnahme von Untertanen am Gottesdienst in den Schlosskapellen des Adels oder im Steinernen Saal des Linzer Landhauses über. Der seit 1592 im Amt befindliche erste katholische Landeshauptmann Hans Jakob Löbl zu Greinburg (+1602) verstand sich als Exekutor gegenreformatorischer Maßnahmen, die vom Passauer Bischof Urban von Trenbach (1525-1598) ausgingen und die Religionsfreiheit schroff einengten – auf den Wortlaut der Konzession von 1568[43]. Durften  die zu den Gottesdiensten der privilegierten Stände drängenden („auslaufenden“) Bürger davon ausgeschlossen werden? Es war das Kalkül des spiritus rector der Gegenreformation Melchior Khlesl, dass sich die Prediger jeweils von der Zugehörigkeit ihrer Zuhörer zum privilegierten Personenkreis überzeugten, sonst machten sie sich einer Übertretung der Konzession schuldig. Der Schlossherr von Aistersheim Achaz von Hohenfeld (1551-1603) wandte sich an die Universität in Tübingen um Rat. Dabei fiel die oft zitierte Weisung: Es gelte „so lang mit Gedult leiden (…) bis Gott Milterung schicket“[44] – ein Diktum, das die These vom „leidenden Gehorsam“ der lutherischen Untertanen gegenüber der sie verfolgenden katholischen Obrigkeit aufkommen ließ[45]. Sie wurde wiederholt dahingehend korrigiert, dass es sich eigentlich um „leidenden Ungehorsam“ handelte[46]. Und auch  Hohenfeld  bestätigt diesen Befund, wenn er sein theologisches Gegenüber, den Tübinger Propst Jakob Andreae (1528-1590), wissen ließ[47]: „Obgleich solche Ausschaffung ernstlich gebotten und auf wiederigen Fahl die Aufhebung getroet wirdet, khan und soll man doch die Erdt darauf sie stehn, die nit der Menschen, sondern des Herrn ist, vergönnen. Ursach: impiis mandatis ad destructionem verae Religionis inventis soll man nit parirn, dieselben auch nit befördern, noch selbst exequirn; und solche Waigerung ist khein strafmessiger Ungehorsam, seintimal man Gott mer denn dem Menschen dienen muß…

Es kam zu einem dramatischen Kampf um die Religionsfreiheit in den Städten Linz, Freistadt und Steyr, für welche die Religionskonzession nicht galt. Die Städte wurden gezwungen, die Prädikanten „abzuschaffen“ und die römische Messe wieder einzuführen. In Linz wurde die Gottesdienststätte im Landhaus durch den Landeshauptmann 1600 gesperrt, die Landschaftsschule aufgehoben und die Prädikanten vertrieben – mit der Folge des offenen Widerstands der Stände gegen die Gegenreformation. Tschernembl war Haupt dieses Widerstands. Er hatte sich mit der Widerstandsliteratur der Hugenotten vertraut gemacht und selbst eine einschlägige Schrift zusammengestellt: De resistentia subditorum adversus Principem legitima  – über den legitimen Widerstand der Untertanen gegen die Obrigkeit (1600)[48]. Die Verfasserfrage ist nicht ganz geklärt, möglicherweise handelt es sich nur um eine Kompilation aus den eingangs erwähnten Schriften von Duplessis-Mornay, Beza und Hotman.

Tschernembl intervenierte am Prager Hof gegen die Maßnahmen des Landeshauptmannes und rief zum offenen Widerstand auf. Er suchte den Kontakt zum radikalen Flügel des deutschen Protestantismus im Kampf gegen die Habsburger: zu Christian von Anhalt (1568-1630) und projektierte eine Union aller protestantischen Stände.

Was das Linzer Landhaus betrifft, so führten die Landstände am 11.2.1601 wieder den  lutherischen Gottesdienst ein, doch wurden sie noch im Frühjahr 1601 gezwungen, ihren Widerstand aufzugeben. Nach Wien vorgeladen lenkten sie schließlich ein, um die Errungenschaften der Religionskonzession von 1568 nicht zu verlieren und beschränkten sich auf das von dieser Religionskonzession eröffnete Maß an Religionsfreiheit.

Ein „Bruderzwist in Habsburg“ (1608-1611)

Der Konflikt zwischen Kaiser Rudolf II. und dessen Bruder Matthias wurde von Franz Grillparzer (1791-1872) auf die Bühne gebracht (Uraufführung erst posthum 1872). Es handelt von der Intrige des Bruders gegen den grübelnden und zögerlichen Kaiser[49]. Matthias, strategisch unterstützt, ja „angeleitet“ vom großen Gegenreformator Khlesl, will Rudolf entmachten und die Herrschaft in den Donauländern antreten, dem in Prag residierenden Kaiser blieb nach dem Vertrag von Lieben (25.6.1608 – mit der Unterschrift Tschernembls) nur Böhmen. Ungarn, Mähren und Österreich fielen an Matthias.

1606 war es zwischen Habsburg und den Magyaren zum Friedensschluss gekommen in Wien (23.06.1606) – unter Beteiligung Tschernembls, dem in diesem Zusammenhang attestiert wurde, er sei der „Tribun der gesamten österreichisch-evangelischen ständischen Belange“ gewesen – in den Augen des Hofes: einer der überhaupt größten „Rädelsführer“ des ständischen Widerstands[50]. István Bocskai wurde als Fürst Siebenbürgens bestätigt, er starb allerdings noch in demselben Jahr. Mit den Osmanen konnte 1606 der sogenannte „lange Türkenkrieg“ (1593-1606) beendet werden, es kam zum wichtigen Friedensschluss in Zsitvatorok (11.11.1606), der die Tributpflicht der Habsburger beseitigte und mehr noch: die stets drohende Kriegsgefahr im Südosten bannte[51].

Es war nun das deklarierte Ziel der Stände, durch eine Konföderation der Stände der habsburgischen Erblande (1607) unter Führung Tschernembls und des Mährers Karl von Zierotin (1564-1636) ihre Machtposition im Zuge jenes Bruderzwistes auszubauen und zu neuer Höhe zu führen. Erzherzog Matthias schloss in Pressburg (1.2.1608) jenen Pakt, der ihn zum Feldzug gegen Prag motivierte. Die Stände Nieder- und Oberösterreichs sowie Mähren standen hinter ihm, die Fäden zog Tschernembl (Ständetagungen in Eibenschitz und Časlau). Es gelang allerdings nicht, die böhmischen Stände zum Anschluss zu bewegen. Doch Kaiser Rudolf war zermürbt und unterzeichnete in Lieben/Stára Libena am 25.6.1608 das oben schon erwähnte Übereinkommen, das den Bruderzwist beendete.

Tschernembl, der seit dem Wiener Frieden an einer Stärkung der ständischen Macht gearbeitet und an der Beschränkung der kaiserlichen Position mitgewirkt hatte, stand am Höhepunkt seiner politischen Karriere und forderte als Gegenleistung von Matthias unbeschränkte Religionsfreiheit, wobei er nach ungarischem Vorbild auch den Calvinismus berücksichtigt wissen wollte. Das lehnte Matthias ab. Daher kam es zum Abschluss eines geheimen Ständebundes im Zelt des ungarischen Magnaten György Thurzó (1567-1616) in Sterbohol (29.6.1608), der die Verweigerung der Huldigung vorsah, wenn ein Bündnispartner in seinen Freiheitsrechten oder in religiöser Hinsicht beschwert werde.

Die Mährer huldigten, die oberösterreichischen Stände verweigerten die Erbhuldigung vor Bestätigung ihrer Privilegien und beschlossen die freie Religionsausübung. Die versperrten evangelischen Kirchen in Linz, Steyr und Gmunden wurden am 31.8.1608 wieder geöffnet. Die Stadt Linz und das Schloss wurden von den Ständen überwältigt, der Landeshauptmann aus seinem Amt geworfen und das Gelände mit Basteien befestigt. Unter dem Einfluss von Tschernembl folgten die Stände Niederösterreichs und vereinigten sich im Horner Bund.[52]

Ein Jahr wurde nun mit dem neuen Landesherrn Matthias zäh gerungen. Tschernembl proklamierte seine These vom herrschenden Interregnum, in dem die Stände zur Regierung und Verwesung des Landes befugt seien. Er bemühte sich, eine geschlossene Front der evangelischen Stände der Erblande und Ungarns herzustellen, suchte Kontakte mit der protestantischen Union im Reich, führte Gespräche mit dem Fürsten Christian von Anhalt mit dem Ziel einer Abwahl der Habsburger.

An die Adresse Matthias richtete er eine unmissverständliche Warnung vor dem Schicksal seines Bruders. Er verknüpft sie mit der Forderung[53], dass unsere Glaubensgenossen in Österreich, sie seien hohen oder niederen Standes, unter was Obrigkeit sie wöllen (…) zu einer andern Religion wider ihr Gewissen nit gedrungen werden (…) weil die Gewissen und Herzen allein in der Regierung des Allmächtigen (seien).

Im Zuge dieser ständischen Verhandlungen in Wien mit Ungarn und Mährer hielt Tschernembl seine großen klassischen Reden (1610 im Druck erschienen: Relation), in denen er ein System eines ständischen Staates entwarf. In der Wahrnehmung von Matthias hieß das richtig: die Stände wollten nicht nur in der Religion, sondern auch in politicis frei sein, sie wollten „gleichsam eine freie rem publicam“[54].

Dass es 1609 zu keinem bewaffneten Konflikt kam, lag am irenischen Führer der mährischen Stände Karl Zierotin. Ihm gelang es, den Landesherrn zum Einlenken zu bewegen. Matthias unterzeichnete nach einem Jahr die Kapitulationsresolution (19.3.1609)[55]: sie war das Ergebnis der dramatischen Verhandlungen und bedeutete eine Ausdehnung der Religionskonzession Maximilians II. auf die Städte und Märkte. Kaiser Rudolf II. war seinerseits genötigt, den Böhmischen Majestätsbrief (11.7.1609) zu unterzeichnen[56].

In der Folge kämpfte Tschernembl um die tatsächliche Durchführung dieser Errungenschaften, mit denen Protestantismus und Ständetum in Österreich einen Höhepunkt an Geltung erreicht hatten.

Das letzte Kapitel: Ständische Fronde, Aufstand in Böhmen

Schlagartig änderte sich die konfessionspolitische Lage mit dem Aufstand in Böhmen, der Koalition der oberösterreichischen Stände mit den aufrührerischen Böhmen (1618-1620), dem unerwarteten Tod des Kaisers Matthias im Frühjahr 1619 und der Nachfolgeregelung. Der eigentliche Nachfolger in den österreichischen Erblanden wäre kraft Erbrechts der Bruder des Kaisers Erzherzog Albrecht [= der „Fromme“ VII.]  (1559-1621) gewesen, der als Statthalter in den Niederlanden residierte. Doch in dem Vertrag von Onate (6.6.1617) war Ferdinand bestimmt worden.

Tschernembl, der über beste Verbindungen nach Innerösterreich verfügte, verweigerte dem Gegenreformator der Steiermark die Huldigung, für ihn war er ein Tyrann schlechthin. Er betrachtete die Lage als Interregnum, in dem nach seiner Verfassungsinterpretation die Regierung des Landes an die Stände fiel. Während die katholischen Stände ihren neuen Landesherrn die Huldigung leisteten, zog die Mehrzahl der Evangelischen wieder nach Horn und verbündeten sich im August 1619 mit den aufständischen böhmischen Ständen[57]. Sie hielten an dieser Konfoederation der Stände gegen Habsburg auch nach der Wahl Ferdinands zum Kaiser (paradoxerweise mit der Stimme der Kurpfalz am 28.8.1619, Krönung 19.9.1619) fest, auch nachdem die Böhmen den Führer der protestantischen Union, Friedrichs V. von der Pfalz (1596-1632) zum böhmischen König wählten (26./27.8.1619), eine offene Rebellion. Die von Horn nach Retz übersiedelten oppositionellen Stände lehnten das letzte Angebot Ferdinands II. (20.5.1620) ab, der jenen evangelischen Adeligen, die ihm ohne Vorbedingung huldigen, die persönliche Religionsfreiheit in Aussicht stellte. Am 30.7.1620 huldigten in Wien die niederösterreichischen Stände (darunter 33 evangelische Herren und 37 Ritter). Im Juli 1620 besetzten bayerische Truppen Oberösterreich, am 20.8.1620 mussten die oberösterreichischen Stände Maximilian von Bayern die Huldigung leisten, viele fehlten und huldigten nicht. Tschernembl hatte das Land längst fluchtartig verlassen.

Das Schlusskapitel wurde im November 1620 in der Umgebung von Prag geschrieben. In der Schlacht am Weißen Berg wurde nicht nur das rebellierende Ständetum besiegt, sondern es wurde auch der „mitteleuropäische Protestantismus“ vernichtend geschlagen[58].

Tschernembl weilte in Prag, seine Ratschläge Consultationes wurden später von den Bayern aus Gründen der antiprotestantischen Propaganda publiziert: Er sprach vom Kampf gegen Tyrannen, welche die Gewissen bedrücken. Hier findet sich sein Wort vom Land, das den Erbherrn machen und auch wieder verwerfen könne. „Denn jedes Landt ist nur so lang ein Erblandt, biss es Gott endert, in dess Händen stehn die besetzungen der Königreich und länder.“ „Ein landt macht sich selbst zum Erbland tumb seines aignen respects willen unnd ob wol Gott Länder austhailet, thut er doch sollches nur durch das Volk des Landts und wie es ihme gefelt“. „Wer nun den Erbherrn machet, der kann auch den Erbherrn reijcieren, so er dess gemainen respects wegen nicht acht hat.“[59]. Man hört Anklänge an die spätere (naturrechtliche) Theorie der Volkssouveränität.

Dem Schicksal seiner böhmischen Standesgenossen konnte er sich entziehen. Er floh über Heidelberg nach Genf (1622)[60], wo er Asyl fand und nach wenigen Jahren im Herbst 1626 verstarb. In Oberösterreich war unterdessen das bayerische Besatzungsregime unter dem Statthalter Adam von Herberstorff (1585-1629) installiert worden[61]. Reformationspatente Ferdinands II., wie jenes vom 4. Oktober 1624[62], erzwangen die Ausweisung der protestantischen Prediger und Schulmeister und zielten auf die Vernichtung des Protestantismus. Dass im großen oberösterreichischen Bauernkrieg von 1626 gegen Rekatholisierung und bayerische Besatzung[63] das Gerücht aufkam, Tschernembl würde auf Seiten der Bauern kämpfen, zeigt dessen enorme Popularität, Frucht seines Einsatzes für das evangelische Bekenntnis.

Ich beschließe diesen Abschnitt mit einem Zitat seines Biographen, das ihn nicht nur als Vorkämpfer für die Religionsfreiheit und die ständischen Interessen würdigt, sondern darüber hinaus als zum Scheitern verurteilter Staatsdenker, in dessen Konzept die Alternative zum zentralistischen Absolutismus der Habsburger vorgezeichnet war[64]: „In der österreichischen Geschichte hat Georg Erasmus Tschernembl seinen Platz als ein Vorkämpfer der Freiheit des religiösen Bekenntnisses und eines ständischen Staatsdenkens, das sich gegen monarchischen Absolutismus und Zentralismus wendete. Er war ein konservativer Revolutionär, der Propagator eines föderativen Österreich der Stände und der Länder, und er deutete in seinem Ringen um diesen Ständestaat die andere Variante der möglichen Staatswerdung Österreichs an.“.

Wo ist der evangelische Adel geblieben?

Am 22. April 1627 wurde den Ständen im Linzer Landhaus von kaiserlichen Kommissären die Resolution des Landesfürsten verkündet, dass die zwei politischen Stände von Herren- und Ritterstand sich entweder zur katholischen Religion „bequemen“ oder innerhalb von drei Monaten ihren Abzug nehmen sollten[65]. Die Entscheidung zwischen Glaube oder Heimat traf auch den oberösterreichischen Adel. Die wichtigsten Exponenten der ständischen Bewegung waren geflüchtet: Tschernembl, Andreas Ungnad, der sogar dem Kriegsrat des Winterkönigs angehörte, er landete in Emden in Ostfriesland, versuchte aber mit Hilfe seines katholischen Sohnes David Ungnad, der es später bis zum Landeshauptmann von Oberösterreich bringen sollte, einen Ausgleich mit dem Kaiser zu finden und wurde 1631/1634 pardoniert. Ein dritter prominenter Flüchtling Hans Ortholph Geymann, ein Mitglied des Ritterstandes, war schon am Vorabend der Schlacht am Weißen Berg 1620 verstorben. Carl Jörger (+1623), ständischer Hauptmann im südlichen Oberösterreich, hatte schon im September 1620 das Land verlassen, wurde bei einer Durchreise von Italien nach Württemberg in Tirol festgenommen und eingekerkert, starb auf der Feste Oberhaus bei Passau.

Viele „Rädelsführer“ wurden am 20.3.1621 verhaftet, später jedoch über Interventionen wieder freigelassen. Huldigungserklärungen und Konversionen[66] spielten eine große Rolle. Im Laufe von rund sechzig Jahren sind etwa drei Viertel der adeligen Familien zur katholischen Kirche zurückgekehrt[67].

Konversionen waren längst modern geworden[68]. Es begann mit Heinrich IV. von Navarra, dem Führer der Hugenotten, der aus Gründen politischer Klugheit zum Katholizismus konvertiert war. Es folgten zahlreiche Intellektuelle wie Justus Lipsius (1547-1606) und Kaspar Schoppe (1576-1649), die sich teilweise als Avantgarde einer modernen Toleranz verstanden, aber auch zu leidenschaftlichen „Papisten“ mutierten, letzterer wird der bedeutendste Propagandist der Gegenreformation in Deutschland. Der Primas Hungariae Peter Pazmány (1570-1637), der in einem reformierten Ungarn als Sohn reformierter Eltern geboren wurde, leistete einen Eid, dass er alles daransetzen werde, in einem rekatholisierten Ungarn zu sterben[69]. Planmäßig betrieb er eine Konversionspolitik unter den Magnaten, dem Zug um Zug die hochadeligen Familien folgten.

Dieser Befund trifft auch auf das Land ob der Enns zu, wie dies eingehend dargestellt wurde[70]. Darunter befanden sich zahlreiche Mitglieder der Familie Starhemberg, doch es gab auch solche, die aus konfessionellen Gründen emigrierten (Erasmus d. Ältere [+1648], dem zuletzt sogar eine Rückkehr ermöglicht wurde); einer konnte sich als Calvinist in Wien erstaunlicherweise lange halten: Erasmus d. Jüngere (1595-1664)[71]; er musste erst im letzten Lebensabschnitt nach Regensburg emigrieren.

Wie bei der Familie Starhemberg traf die Entscheidung zur Konversion auch bei den Nachkommen der Familie Tschernembls zu. So musste Tschernembl, wie sein Biograph nicht ohne Sinn für eine dramaturgische Inszenierung formulierte, „an seinem eigenen Blut die letzte große Niederlage“ erleiden[72], denn von den vier Neffen waren drei in katholische Orden (Deutscher Orden, Benediktinerorden) eingetreten. Das Geschlecht der Tschernembl erlosch 1677 mit dem Tod des Neffen Leopold Wilhelm[73]. Dieser hatte als Deutschordenskomtur zu St. Georgen am Sandhof in Kärnten durch 19 Jahre die Kommende innegehabt und wurde in der dortigen Pfarrkirche in der Umgebung von Klagenfurt bestattet; sein Epitaph zeigt das gestürzte Wappen der Familie.

Zusammenfassung

Der Beitrag geht auf einen Vortrag im Evangelischen Museum in Rutzenmoos/Oberösterreich zurück und wurde dort am Rande der großartigen Oberösterreichischen Landesausstellung („Renaissance und Reformation“) gehalten. Er widmet sich einer Persönlichkeit der oberösterreichischen Geschichte, welche weit über die Grenzen des Landes hinaus politischen Einfluss ausübte: Georg Erasmus Tschernembl, der als „Vorkämpfer der Freiheit des religiösen Bekenntnisses“ und als „Tribun“ der ständischen Bewegung galt. Er entstammte einer lutherischen Familie, wurde aber im Laufe seines Studiums in Altdorf bei Nürnberg und seiner Kavalierstour quer durch Westeuropa für den Calvinismus gewonnen. Er lernte bei seinem Aufenthalt in Genf 1586/87 nicht nur Theodor Beza und François Hotman persönlich kennen, sondern wurde auch mit der monarchomachischen Widerstandsliteratur vertraut. Dass er seinen Sohn an die berühmte Hugenottenakademie von Saumur schickte, die von Philipp Duplessis-Mornay errichtet wurde, zeigt seine innere Übereinstimmung mit dieser Widerstandstradition. Nach der Pariser Bluthochzeit 1572 hatte sie den „politischen Calvinismus“ geprägt. Ein zweites Indiz liegt in seiner Schrift „De resistentia subditorum adversus Principem legitima“ (1600) zutage, schließlich weist auch sein Briefwechsel mit Duplessis-Mornay darauf hin, in welchem politischen und ideengeschichtlichen Koordinatennetz der oberösterreichische Adelige Tschernembl anzusiedeln ist. Der österreichische Protestantismus hatte gegen die katholischen Landesherren um seine Existenz zu kämpfen und errang 1568-1578 in mehreren Konzessionen eine gewisse „Legalisierung“, die von den Habsburgern sehr eng ausgelegt und schrittweise wieder zurückgenommen wurden. Der „Bruderzwist“ im Hause Habsburg, zwischen Rudolf II. und Erzherzog Matthias, führte Tschernembl auf den Zenith seines politischen Wirkens, zu einer Konföderation der Stände, er kooperierte mit den mährischen Ständen, war am Friedensschluss von Wien 1606 mit István Bocskai beteiligt. Seine These, dass die Stände in der Zeit eines Interregnums die Herrschaft beanspruchen, bestimmte deren Politik. Tschernembl verweigerte dem Thronfolger Ferdinand die Huldigung, weil er ihn aufgrund seiner Gegenreformation in Innerösterreich für einen Tyrannen hielt. Er führte die oberösterreichischen Stände in den „Aufstand in Böhmen“, zur Rebellion gegen Habsburg und in die Niederlage in der Schlacht am Weißen Berg (1620). Diese zerstörte nicht nur die Macht der Stände, sondern auch den „mitteleuropäischen“ Protestantismus. Tschernembl konnte sich dem Schicksal des böhmischen Adels entziehen, seine Flucht führte ihn nach Genf, wo er 1626 verstarb und im Kreuzgang der Kathedrale St. Pierre bestattet wurde. Der Beitrag fragt zuletzt noch nach dem Schicksal des oberösterreichischen Adels, der wie der Protestantismus in Österreich insgesamt vor die Alternative gestellt wurde: Glaube oder Heimat. Er ging zum Teil ins Exil, drei Viertel aber leisteten den Habsburgern die Huldigung und wurden pardoniert, nachdem sie in die Römisch-Katholische Kirche zurückgekehrt waren. Auch die Nachfahren des Tschernembl schlugen diesen Weg ein, drei von vier Neffen traten in den deutschen Orden oder in den Benediktinerorden ein, das Geschlecht erlosch mit dem Tod des Neffen Leopold Wilhelm 1677, einem Deutschordenskomtur in St. Georgen bei Klagenfurt.

Von Karl W. Schwarz

 

 

[1] Philippe Erlanger, Bartholomäusnacht. Die Pariser Bluthochzeit am 24. August 1572, München 1966.

[2] Irene Dingel, Katharina von Medici im Spannungsfeld von Religion und Politik, Recht und Macht, in: diess./Volker Leppin/Christoph Strohm (Hg.), Reformation und Recht. Festgabe für Gottfried Seebaß zum 65. Geburtstag, Gütersloh 2002, 224-242.

[3] Marianne Rauchensteiner, Elisabeth, Königin von Frankreich, in: Brigitte Hamann (Hg.), Die Habsburger. Ein biographisches Lexikon, Wien ²1988, 87 f.

[4] Chambon, Der französische Protestantismus, 75.

[5] Grete Mecenseffy/Hermann Rassl, Die evangelischen Kirchen Wiens (= Wiener Geschichtsbücher 24), Wien-Hamburg 1980, 38 ff.

[6] Martin Dinges, Gegenreformation und Calvinismus in Frankreich. Von der staatlich garantierten Duldurng zur Zwangskonversion, in: Rudolf Leeb/Susanne Cl. Pils/Thomas Winkelbauer (Hg.), Staatsmacht und Seelenheil. Gegenreformation und Geheimprotestantismus in der Habsburgermonarchie (= Veröffentlichungten des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 47), Wien-München 2007, 396-406.

[7] MacCulloch, Die Reformation (wie Anm. 5), 616 ff.; Michael Wolfe, The Conversion of Henry IV. Politics, Power, and Religious Belief in Early Modern France, Cambridge-London 1993.

[8] Heinz Duchardt (Hg.), Der Exodus der Hugenotten. Die Aufhebung des Edikts von Nantes 1685 als europäisches Ereignis, Köln-Wien 1985.

[9] Gerda Mraz, Reichard Strein von Schwarzenau, in: Gustav Reingrabner (Hg.), Protestantismus in Österreich, Wien 1997, 82-85; Abbildung in: Renaissance und Reformation, 512.

[10] Stefan Bildheim, Calvinistische Staatstheorien. Historische Fallstudien zur Präsenz monarchomachischer Denkstrukturen im Mitteleuropa der Frühen Neuzeit (= Europäische Hochschulschriften III/904), Frankfurt/M. u.a. 2001, 41 ff.

[11] Hans Sturmberger, Georg Erasmus Tschernembl. Religion, Libertät und Widerstand. Ein Beitrag zur Geschichte der Gegenreformation und des Landes ob der Enns (= Forschungen zur Geschichte Oberösterreichs 3), Graz-Köln 1953 [hinkünftig: Tschernembl 1953], 256.

[12] Hugo Frh.von Haan, Österreichische Studenten an der Genfer Universität, in: Festschrift zur Neunzigjahrfeier der Heraldisch-genealogischen Gesellschaft „Adler“ 1870 – 1960, Wien 1960, 16-39, 35 (freundlicher Hinweis von Hofrat Hon.-Prof. Georg Heilingsetzer).

[13] Haan, Österreichische Studenten, 18. Verf.  nennt 74 österreichische Studenten, die mit Vorläufern seit 1580, aber  mit Schwerpunkt in den Jahren 1600-1635 in der Calvinstadt ihren Studien oblagen, darunter 17 aus dem Land ob der Enns, 30 aus Niederösterreich. Als wichtigster Vorläufer gilt Tschernembl, dessen mehrmonatiger Aufenthalt 1586/87 nachgewiesen ist (ebd. 22).

[14] Theodor Beza, De iure magistratuum. Vom Recht der Regierungen gegenüber ihren Mitbürgern. Übersetzt und kommentiert von Werner Klingenheben (= polis 43), Zürich 1971.

[15] Volker Leppin, Magdeburg und die Folgen. Zum lutherischen Beitrag zur Widerstandsdiskussion im 16. Jahrhundert, in: Martin Leiner u.a. (Hg.), Gott mehr gehorchen als den Menschen. Christliche Wurzeln, Zeitgeschichte und Gegenwart des Widerstands, Göttingen 2005, 99-112; Robert von Friedeburg, Magdeburger Argumentationen zum Recht auf Widerstand gegen die Durchsetzung des Interims (1550-1551) und ihre Stellung in der Geschichte des Widerstandsrechts im Reich, 1523-1626, in: Luise Schorn-Schütte (Hg.), Das Interim 1548/50. Herrschaftskrise und Glaubenskonflikt (= Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte 203), Gütersloh 2005, 389-437; vgl. schon Esther Hildebrandt, The Magdeburg Bekenntnis as a possible Link between German and English Resistance Theory in the Sixteenth Century, in: Archiv für Reformationsgeschichte 71 (1980) 227-253.

[16] Winfried Schulze, Zwingli, lutherisches Widerstandsdenken, monarchomachischer Widerstand, in: Peter Blickle/Andreas Lindt/Alfred Schindler (Hg.), Zwingli und Europa, Zürich 1985, 199-216, 207 ff.; ders., Estates and the Problem of Resistance in Theory and Practice in the Sixteenth and Seventeenth Centuries, in: R[obert] J.W. Evans/T[revor] V. Thomas (Hg.), Crown, Church and Estates. Central European Politics in the Sixteenth and Seventeenth Centuries, London 1991, 158-175, 166 ff.; Leppin, Magdeburg und die Folgen, 100;

[17] Sturmberger, Tschernembl 1953, 257; Renaissance und Reformation, 427.

[18] Arno Strohmeyer, Konfessionskonflikt und Herrschaftsordnung. Widerstandsrecht bei den österreichischen Ständen (1550-1650) (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz. Abteilung für Universalgeschichte 201), Mainz 2006, 450.

[19] Winfried Schulze, Zwingli, lutherisches Widerstandsdenken, monarchomachischer Widerstand“, in: Peter Blickle/Andreas Lindt/Alfred Schindler (Hg.), Zwingli und Europa, Zürich 1985, 199-216, 202. Er verweist demgegenüber auf das Magdeburger Bekenntnis von 1550, einer gegen das Interim gerichteten Schrift, welche „als interessanter Vermittlungspunkt zwischen deutscher Widerstandslehre einerseits und französischer und englischer andererseits“ (ebd.) gekennzeichnet wird.  –  Für die Diskussion in Österreich beziehen sich Schulze (aaO. 213) und darauf aufbauend Strohmeyer  auf ein ständisches Gutachten der protestantischen Stände in der Steiermark von 1582 [ediert von Johann Loserth, Miscellen zur steiermärkischen Reformationsgeschichte, in: Jahrbuch für die Geschichte des Protestantismus in Österreich 20 [1899] 185-192, 188 ff.), das für Tschernembls Überlegungen inspirierend, wenn nicht ausschlaggebend gewesen sei. Dazu auch ders., Zur politischen Theorie des steirischen Ständetums der Gegenreformationszeit, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Steiermark 62 (1971) 33-48; sowie Arno Strohmeyer, Konfessionszugehörigkeit und Widerstandsbereitschaft: Der „leidende Gehorsam“ des innerösterreichischen Adels in den religionspolitischen Auseinandersetzzungen mit den Habsburgern (ca. 1570-1630), in: Joachim Bahlcke/Karen Lambrecht/Hans-Christian Maner (Hg.), Konfessionelle Pluralität als Herausforderung. Koexistenz und Konflikt in Spätmittelalter und Früher Neuzeit. Winfried Eberhardt zum 65. Geburtstag, Leipzig 2006, 333-354, 340; ders., Vom Widerstand zur Rebellion: Praxis und Theorie des ständischen Widerstands in den östlichen österreichischen Ländern im Werden der Habsburgermonarchie (ca. 1550-1650), in: Robert von Friedeburg (Hg.), Widerstandsrecht in der frühen Neuzeit. Erträge und Perspektiven der Forschung im deutsch-britischen Vergleich (= Zeitschrift für historische Forschung Beiheft 26), Berlin 2001, 207-243.

[20] Strohmeyer, Konfessionskonflikt und Herrschaftsordnung, 450.

[21] Sturmberger, Tschernembl 1953; ders., Georg Erasmus Tschernembl (1973), Nachdruck in: ders., Land ob der Enns und Österreich. Aufsätze und Vorträge, Linz 1979, 91-98 [künftig: Tschernembl 1973]. –  Kritische Anmerkungen zu Sturmberger zuletzt bei Strohmeyer, Konfessionskonflikt und Herrschaftsordnung, 39-43.

[22] Arno Strohmeyer, Religionspolitik in Oberösterreich im konfessionellen Zeitalter (circa 1520-1650), in: Renaissance und Reformation, 219-233, 230.

[23] An neueren Untersuchungen sind zu nennen: Peter F. Barton, Georg Erasmus Tschernembl – Größe und Grenze, in: Kurt Lüthi/Max Josef Suda (Hg.), Die Schüler Calvins und die Diaspora. Beiträge des 3. Kongresses für Calvin-Forschung in Mittel- und Osteuropa 1988 in Wien, Wien 1989, 27-49; ders., Evangelisch in Österreich (= Studien und Texte zur Kirchengeschichte und Geschichte II/11), Wien 1987, 84 ff.; Karl-Reinhart Trauner, Beginn einer neuzeitlichen politischen Philosophie in Österreich – Georg Erasmus Freiherr von Tschernembl, in: Brigitte Sob/Edwin R. Micewski (Hg.), Brennpunkte politischer und militärischer Ethik – Eine Einführung (= Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie 4), Wien 2007, 228-238.

[24] Georg Heilingsetzer, „Bündnis – Uniones – Correspondenzen“. Die Möglichkeiten ständischer Außenpolitik in Österreich ob der Enns, in: Joachim Bahlcke/Arno Strohmeyer (Hg.), Konfessionalisierung in Ostmitteleuropa. Wirkungen des religiösen Wandels im 16. und 17. Jahrhundert in Staat, Gesellschaft und Kultur, Stuttgart 1999, 179-191, 183.

[25] Barton, Tschernembl (wie Anm. 29), 29.

[26] Joachim Bahlcke, Durch „starke Konföderation wohl stabiliert“. Ständische Defension und politisches Denken in der habsburgischen Ländergruppe am Anfang des 17. Jahrhunderts, in: Thomas Winkelbauer (Hg.), Kontakte und Konflikte. Böhmen, Mähren und Österreich: Aspekte eines Jahrtausends gemeinsamer Geschichte, Waidhofen an der Thaya 1993, 173-186, 173; Robert J.W. Evans, Das Werden der Habsburgermonarchie 1550-1700, Wien-Köln 1989, 58; Bildheim, Calvinistische Staatstheorien (wie Anm. 16), 269 ff.

[27] Zit. bei Sturmberger, Tschernembl 1953, 31.

[28] Gustav Reingrabner, Ein Trostbrief Martin Luthers an einen oberösterreichischen Adeligen, in: Martin Luther. Zeitschrift des Evangelischen Bundes H. 17/1981, 21-24; Renaissance und Reformation, 450 f..

[29] Rudolf Zinnhobler, Die Entwicklung des Protestantismus in Oberösterreich – Schwerpunkte und Wendepunkte, in: Jahrbuch für die Geschichte des Protestantismus in Österreich 121 (2005) 443-470, 444.

[30] Friedrich Hausmann, Leonhard Käser – ein oberösterreichischer Blutzeuge für Martin Luther, in: Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs 14 (1984) 47-76; Rudolf Zinnhobler, Leonhard Käser (1480/85-1527). Ein evangelischer Märtyrer, in: ders., Von Florian bis Jägerstätter. Glaubenszeugen in Oberösterreich, Linz 2004, 167-177.

[31] Rudolf Leeb, Der Streit um den wahren Glauben. Reformation und Gegenreformation in Österreich, in: Geschichte des Christentums in Österreich. Von der Spätantike bis zur Gegenwart (= Österreichische Geschichte: Ergänzungsband), Wien 2003, 145-279, 178; ders., Luthers Kontakte nach Oberösterreich, in: Renaissance und Reformation , 51-58; ebd. 448 ff.

[32] Sturmberger, Tschernembl 1953, 42.

[33] Leeb, Der Streit um den wahren Glauben, 229.

[34] Georg Heilingsetzer, Zwischen Bruderzwist und Aufstand in Böhmen. Der protestantische Adel des Landes ob der Enns zu Beginn des 17. Jahrhunderts, in: Schloss Weinberg im Lande ob der Enns, Linz 1991, 73-119, 84 ff.; Strohmeyer, Konfessionskonflikt und Herrschaftsordnung, 64.

[35] Georg Heilingsetzer, Ständischer Widerstand und Unterwerfung. Erasmus von Starhemberg und seine Rechtfertigungsschrift (1621), in: Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs 14 = Beiträge zur Neueren Geschichte. Festschrift für Hans Sturmberger zum 70. Geburtstag, Linz 1984, 269-289, 284.

[36] Gustav Reingrabner, Ständische Libertät und kirchliche Ordnung, in: Österreich in Geschichte und  Literatur 14 (1970) 342 ff., 457 ff.

[37] Helmut J. Mezler-Andelberg, Der Obrigkeit gehorsam. Zur Gegenreformation in Innerösterreich (1978), Nachdruck  in: ders., Kirche in der Steiermark. Gesammelte Aufsätze, Graz 1994, 211-230, 222.

[38] Winfried Schulze, Landesdefension und Staatsbildung. Studien zum Kriegswesen des innerösterreichischen Territorialstaates (1564-1619) (= Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs 60), Wien-Köln-Graz 1973, 225.

[39] Gustav Reingrabner, Um Glaube und Freiheit. Eine kleine Rechtsgeschichte der Evangelischen in Österreich und ihrer Kirche (= Schriften zum Staatskirchenrecht 35), Frankfurt/M. 2007, 20.

[40] Renaissance und Reformation, 578-580.

[41] Leeb, Der Streit um den wahren Glauben, 207.

[42] Leeb, Der Streit um den wahren Glauben, 210.

[43] Karl Eder, Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns 1525-1602 (= Studien zur Reformationsgeschichte Oberösterreichs 2), Linz 1936, 249 ff.

[44] Zit. bei Hans Sturmberger, Jakob Andreae und Achaz von Hohenfeld. Eine Diskussion über das Gehorsamsproblem zur Zeit der Rudolfinischen Gegenreformation in Österreich (1959), Nachdruck in: ders., Land ob der Enns und Österreich (wie Anm. 27), 17-31, 26; Renaissance und Reformation , 616 f.; vgl. auch  Mezler-Andelberg, Der Obrigkeit gehorsam (wie Anm. 43) 211 ff.

[45] Rudolf Leeb, Widerstand und leidender Ungehorsam gegen die katholische Konfessionalisierung in den österreichischen Ländern, in: Staatsmacht und Seelenheil (wie Anm. 12), 183-201, 184 f.

[46] Leeb, ebd. 185; Eike Wolgast, Die Religionsfrage als Problem des Widerstandsrechts im 16. Jahrhundert (= Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Phil.-hist. Klasse 1980/9), Heidelberg 1980.

[47] Zit. bei Sturmberger, Jakob Andreae und Achaz Hohenfeld (wie Anm. 50), 29. Vgl. auch Mezler-Andelberg, „Diß ist der beste weg, den ich auß gottes wort in dieser schweren sachen zeigen khan.“ Ein Gutachten Dr. Jeremias Hombergers aus dem Jahre 1584 (1973), Nachdruck in: Kirche in der Steiermark, 204-210.

[48] Sturmberger, Tschernembl 1953, 90-107; Strohmeyer, Konfessionskonflikt und Herrschaftsordnung, 137-144; Renaissance und Reformation, 618.

[49] Karl Vocelka, Matthias contra Rudolf. Zur politischen Propaganda in der Zeit des Bruderzwistes, in: Zeitschrift für historische Forschung 10 (1983) 341-351.

[50] Barton, Tschernembl, 29; Aart A. van Scheelven, Der Generalstab des politischen Calvinismus in Zentraleuropa zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges, in: Archiv für Reformationsgeschichte 36 (1939) 117-141, 136; János Barta, Der Frieden von Wien und die Habsburger, in: „Einigkeit und Frieden (…)“ (wie Anm. 4), 193-206, 200; Renaissance und Reformation, 617.

[51] Ernst Dieter Petritsch, Der „lange“ Türkenkrieg 1593-1606, in: Adelige Macht und Religionsfreiheit 1608: Der Horner Bund, Horn 2008/2009, 142-155, 154.

[52] Gustav Reingrabner, Union und Confoederation – Neues zum Horner Bund von 1608, in: Unsere Heimat 79/3 (2008) 216-254; Arno Strohmeyer, Die habsburgischen Erbländer im Zeitalter der Konfessionskonflikte (ca. 1570-1630), in: Adelige Macht und Religionsfreiheit (wie Anm. 57), 85-100, 94 ff.; Renaissance und Reformation, 610.

[53] Zit. bei Sturmberger, Tschernembl 1973, 95.

[54] Ebd.

[55] Renaissance und Reformation, 610 f.

[56] Joachim Bahlcke, Regionalismus und Staatsintegration im Widerstreit. Die Länder der Böhmischen Krone im ersten Jahrhundert der Habsburgherrschaft (1526-1619) (= Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte 3), München 1994.

[57] Renaissance und Reformation, 613-615.

[58] Georg Heilingsetzer, Das Jahr 1620 als Zäsur? Der oberösterreichische Adel im Vergleich mit dem Adel der böhmischen Länder, in: Opera historica 7 (1999) 115-137; ders., Die habsburgischen Erbländer 1564-1648. Fürstliche Souveränität, ständische Libertät und Konfessionalismus, in: Herbert Kalb/Roman Sandgruber (Hg.), Festschrift Rudolf Zinnhobler zum 70. Geburtstag, Linz 2001, 83-96, 93 ff.

[59] Zitate bei Sturmberger, Tschernembl 1953, 344.

[60] Hans Krawarik, Exul Austriacus. Konfessionelle Migrationen aus Österreich in der Frühen Neuzeit, Wien-Münster 2010, 147.

[61] Hans Sturmberger, Adam Graf Herberstorff. Herrschaft und Freiheit im konfessionellen Zeitalter, Wien 1976.

[62] Renaissance und Reformation, 621.

[63] Dietmar Straub (Hg.), Der oberösterreichische Bauernkrieg 1626. Ausstellungskatalog, Linz 1976; Georg Heilingsetzer, Der oberösterreichische Bauernkrieg 1626 (= Militärhistorische Schriftenreihe 32), Wien ²1985.

[64] Sturmberger, Tschernembl 1973, 97 f.

[65] Heilingsetzer, „Bündnis – Uniones – Correspondenzen“ (wie Anm. 30), 119.

[66] Über Konversionen im österreichisch-böhmischen Raum vgl. Thomas Winkelbauer, Fürst und Fürstendiener. Gundaker von Liechtenstein – ein österreichischer Aristokrat des konfessionellen Zeitalters, Wien-München 1999, 66-158.

[67] Gustav Reingrabner, Wo ist der evangelische Adel Österreichs geblieben? In: Peter F. Barton (Hg.), Kirche und Heimat. Festgabe für Bischof Oskar Sakrausky (= Studien und Texte zur Kirchengeschichte und Geschichte II/13), Wien 1993, 69-88, 81.

[68] Evans, Das Werden der Habsburgermonarchie (wie Anm. 32), 59 f., 68; Kim Siebenhüner, Glaubenswechsel in der Frühen Neuzeit, in: Zeitschrift für historische Forschung 34 (2007) 243-272.

[69] István Bitskey, Katholische Erneuerung im europäischen Kontext: Der Fall Oberungarns im 17. Jahrhundert, in: Klára Papp/János Barta (Hg.), The First Millenium of Hungary in Europe, Debrecen 2002, 349-364, 352; Nachdruck in: ders., Lebensgemeinschaft und nationale Identität. Beiträge zur frühneuzeitlichen Kulturgeschichte Ungarns im mitteleuropäischen Kontext, Wien 2007, 89; ders., Der ungarische Jesuit Péter Pázmány über die Religionsfreiheit der Calvinisten und der Lutheraner, in: Calvin und Reformiertentum (wie Anm. 5), 453-472.

[70] Heilingsetzer, Zwischen Bruderzwist und Aufstand in Böhmen (wie Anm. 40), 75.

[71] Georg Heilingsetzer, Die andere Barockkultur. Erasmus der Jüngere von Starhemberg (1595-1664). Literatur, Protestantismus und Toleranz, in: Oberösterreich 26/2 (1976) 17-22; ders., Ständischer Widerstand und Unterwerfung (wie Anm. 41), 269 ff.

[72] Sturmberger, Tschernembl 1953, 399.

[73] Sturmberger, Tschernembl 1953, 401.