Geboren am 7. Dezember 1855 (1854?) in Grafenort, preuss. Schlesien.
Gestorben am 14. April 1911 in Karlsbad und beerdigt in Leitmeritz.

Nach rechts- und staatswissenschaftlichen Studien absolvierte Hermann Pfaff 1880 ein einjährig freiwilliges Jahr als Konzeptpraktikant in der k.k. Statthalterei in Prag, trat danach in den Staatsdienst ein und wendete sich 1883 dem Justizdienst zu. Er legte die praktischen Prüfungen aus politischer Geschäftsführung sowie die Richteramts- sowie die Militärgerichtsprüfung ab und wurde 1886 Gerichtsadjunkt (Richter) in Přibram.

1888 ist er zum Sekretär im Evangelischen Oberkirchenrat ernannt worden (Dekret des k.k. Min.f. Kultus u. Unterricht vom 18.3.1888, Z. 4607), 1894 zum Regierungsrat und 1899 wurde ihm der Orden der Eisernen Krone III. Klasse verliehen.

1901 wurde er zum weltlichen Rat A.B. des Evangelischen Oberkirchenrates ernannt, 1904 ist ihm Titel und Charakter eines Hofrates verliehen worden und 1906 wurde er in die 5. Rangklasse der Staatsbeamten eingereiht.

Am 19. März 1909 ist er unter Verleihung des Titels eines Sektionschefs zum Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenrates ernannt und mit A.h. Handschreiben vom 27. Dezember 1909 als Mitglied auf Lebensdauer in das Herrenhaus des Reichsrates berufen worden.

Politisch ist Hermann Pfarr nicht hervorgetreten, war jedoch steht’s bemüht, das Wohl der Kirche, ihrer Gemeinden und Schulen zu fördern, trat immer mit maßvoller Würde, aber aller Entschiedenheit für die Rechte der Kirche wie für den Frieden in derselben und nach außen ein.

 

Quellen und Literatur (Auswahl):

 

Weblinks (Auswahl):