Als um die Mitte des 19. Jahrhunderts bereits abzusehen war, dass die „communalen Friedhöfe“ Wiens bald an die Grenzen ihrer Auslastungskapazitäten stoßen würden, beschloss der Wiener Gemeinderat 1863 die Errichtung eines Zentralfriedhofs, weit außerhalb der Stadt und so groß, dass seine Aufnahmekapazitäten nie oder erst in ferner Zukunft ihre Grenzen erreichen sollten. Gleichzeitig wurde die bisherige alleinige Zuständigkeit der Kirche für Begräbnisstätten aufgehoben; damit war der Weg geebnet für einen von der Gemeinde verwalteten (und auch finanzierten) Friedhof. 1869 genehmigte der Gemeinderat dafür den Erwerb eines Grundstücks in Kaiserebersdorf sowie zweier kleiner Gründe in Simmering und am 1. November 1874 wurde der Wiener Zentralfriedhof offiziell seiner Bestimmung übergeben.

Da der weitere Ausbau des seit 1858 bestehende Matzleinsdorfer Evangelische Friedhofs behördlich abgelehnt und seine Belegung mit 1909 befristet worden war, begannen 1900 die Bemühungen, einen neuen evangelischer Friedhof zu gründen. Nach manchen vergeblichen Versuchen gelang es den Wiener evangelischen Gemeinden A.B. und H.B. gemeinsam ein 11 Joch großes Areal an der Ostseite des Zentralfriedhofes zu erwarben. Nach der behördlichen Genehmigung des Antrages zur Errichtung eines Friedhofes, erfolgte die Ausschreibung eines Wettbewerbes für die Gestaltung des Areals mit Friedhofskirche und Aufbahrungshalle, Administrationsgebäude und Gärtnerei, den die Architekten Karl Friedrich Wolschner und Robert Diedtel gewannen.

Die Einweihung des zweiten evangelischen Friedhofs, nun Evangelischer Friedhof Simmering, sowie die Schlusssteinlegung zu der von denselben Architekten konzipierten Friedhofskirche erfolgte am 14. November 1904. Das erste Begräbnis fand bereits am 16. November 1904 statt.

Foto Thomas Ledl. Aus Wikimedia Commons

Der Friedhof wurde 1926 und 1972 erweitert. 1977/78 erfolgte eine Umgestaltung der bereits 1931 erweiterten Aufbahrungshalle zu zwei Zeremonienräumen nach den Plänen von Erich Boltenstern.

Auch dieser Friedhof ist nach wie vor in evangelischem Besitz und wird nicht von der Stadtverwaltung, sondern von einem eigenen Friedhofsausschuss der evangelischen Gemeinden A.B. und H.B. örtlich verwaltet. Analog zur Regelung beim Evangelischen Friedhof Matzleinsdorf ist die Gemeinde Augsburger Bekenntnis mit ¾, die Gemeinde Helvetisches Bekenntnis mit ¼ am Eigentum und an den Betriebsergebnissen beteiligt.

 

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